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Jeschurun · 1861-04-01 · Heft 7 (April 1861) · p. 371

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 7 (April 1861)
Article
Vorläufige Abrechnung
Date
1861-04-01
Page
371 (sequence 25)
Language
German
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Vorläufige Abrechnung. 371 durchaus zwingenden Gründen verworfen, eine Erklärung jedoch gegeben war, die alle Schwierigkeiten löst דיקרב בדיקרב בחבורין ״ — wird diese Erklärung dennoch von Nawa als ״leere Krüge" בוהן׳ סריקא verworfen, weil R. Nachman eine noch genauer dem Wortlaut des Zeugnisses genügende und überdies durch eine Baraitha bestätigte Erklärung gegeben: ספק טומאה ברהר החיר להן. Diese, durch völlig kritisch angestellte Untersuchung auf Grund des Zeugnisses einer Baraitha adoptirte Erklärung der Gemara — der wir trotz Allem nach den von uns angegebenen Gründen selbst vom rein wissenschaftlichen Standpunkte auch im Interesse blos ״antiquarischer Forschung," wo es sich zumal um Eruirung des Inhalts eines halachischen Satzes der Mischnah Handelt, mehr Glauben schenken, als dem ganzen hochgelehrten, gegen uns lärmenden Jagdclub zusammen — diese Erklärung der Gemara verwirft HerrFrankel, ohne auch nur im Geringsten dieses Verwerfen zu motiviren, und stellt dafür eine andere auf, ohne dieselbe im Geringstenzu begründen. Ja, seineErklärnng leidetankritischerUnsicherheit: die Lesart מסהאב steht noch gar nicht fest; am Mangel Wissenschaftlicher Begründung: es soll noch erst nachgewiesen werden, wo irgend sonst noch מסאב und מסתאב als technische Ausdrücke für אפ und ולר Vorkommen, zumal eine solche Bezeichnung ja auch höchst unklar wäre, da ja auch שני,ראשן,ולר הטומאה, ja selbst שלישי בקרש noch מסאב ist; an innerer Un Haltbarkeit: das הקיר im Allgemeinen und die beiden andern Gegenstände des Zeugnisses איל קמצא und משקין ב״מ hinsichtlich deren ebenfalls Differenzen zwischen Joßi und dem Tribunal vorwalteten, vor dem er sein halachisches Zeugniß ablegte, bezeugen zur Genüge, daß Joßi nicht חסידים שוטים וע״ה gegenüber standen, die in ihrer Dummheit grundlos Dinge verbieten wollten, welche ganz entschieden erlaubt waren, sondern daß es sich um ganz ernste halachische Fragen Handelte, über welcheJoßi ein Zeugniß vor einem ב״רשל חפמים abgelegt, ein Motiv, welches ja auch die Gemara bei ihrer kritischen Ermittelung des Sinnes geleitet: ועור ראוריחא היא, weshalb ja auch das וקרו ליה פ״ר שריא eben dieser Gegner des Joßi Norm für die legislalive Praxis aller בחי רינים בישראל blieb, siehe ע׳ז das. u. a. Maim. Mamrim.) Und w arum diese ganze unkritische und unwissenschaftliche

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