Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 6 (März 1861)
- Article
- Noch ein Wort an Herrn Dr. Duschak
- Date
- 1861-03-01
- Page
- 331 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Von Rabbiner D. Deutsch. 331 dieser aber handelt Jebam. 21, 1. 2. E. Haeser C. 15 §. 24. und verhandeln überhaupt hierüber alle Autoren, sowohl altere als jüngere*'). Daß einige neuere Schriftsteller über irgend einen Gegen- *) Zur Steuer der Wahrheit bekenne ich, daß Hr. Or. D. allerdings die מציאה von אשת ח^ץ hinterher aufgefunden und in Nr. 11 berichtigt hat. Er führt dort Thosaphoth Jeb. 21, 1 an, welche aus Jerusch, das Verbot für א״ח adoptlren und der Meinung sind, den Widerspruch zwischen Babli. und Jer. durch die Annahme auszugleichen, daß das Verbot aus späterer Zeit datire. Hr. D. bemerkt, diese Ausgleichung halte nicht Stich, weil N. Chanina der im Jer. das Verbot anführt, ein Zeitgenosse des R. Chia war und mithin viel früher gelebt hat als Naba, der Babli 21, 2. א" ח für erlaubt hält. Hiergegen läßt sich zweierlei geltend machen. 1. Jer. verbietet א״ח ausdrücklich nur wegen מראית תעלן, kann also in Rücksicht auf שמת חיתר des Babli gelten lassen. So heißt es auch in D. Erez rabba C. 1. אשח חמץ וכו' הרי אלו מותרות אבל אמרו חכמים אשת חמיו אסורה משום מראית העין also deutlich wegen שמת erlaubt (מוחרת), nur wegen מראית עין verboten. Naba aber widerlegt nur die Regel: כל שבנקבה ערוד, בזכר גזרו על אשתן משות שניה; dem widerspricht א״ת, die ja erlaubt wegen שנית♦ Er konnte ganz wohl damit einverstanden sein, daß א״ח verboten wegen מ^ע♦ Vergl. R. David קרבן העדה zu Jer. z. St. welcher einen Unterschied in der Praris angiebt zwischeu שנית und 2 ♦מ^ע. Scheint im Jer. von N. Chanina S. Abuhu's die Rede zu sein, welcher dort ausdrücklich bet der Verhandlung über die Stiefgeschwister geuannt wird. Dieser aber lebte allerdings viel später als der Zeitgenosse des N. Chija, welcher N. Chanina S. Chama's hieß. Ja, wir finden sogar Sanh. 24, 1. einen R. Chanina ohne Beisatz erwähnt, ר' חמנא ור' אושעי' חוה משחקיה ר' יוחנן למסמכינהו, der gleichwohl viel jünger als R. Chanina S. Chama's sein mußte. Ich habe nachträglich hierüber eine weitläufige Erörterung gefunden נ״וב מה״ק אח״ע סי' כ'׳ן, woselbst zugleich behauptet wird, daß selbst R. Chanina S. Abuhu's älter als Raba habe sein müssen, weil R. Abuhu ein Schüler des R. Jochanan gewesen. Diese Behauptung ist nicht genügend gerechtfertiget, in so fern auch Rabbah S. Rachmant's, der Lehrer des Raba, zu den Schülern des N. Jochanan gehört, s. Schebuoth 10, 2. Nedarim 59, 1. Erwägt man, daß Rabbah, der nur 40 Jahr alt geworden, s. N. Haschana 12, 1. Moed katan 26, 1. und während des zarten Ktndesalters Naba's schon Lehrer war, s. Berach. 48. 1. Lhos. Ans. אביי, noch lebte bis dieser sich zum tüchtigen, mit ihm dlspnttrenden Gelehrten herangebildet hatte; so ergibt sich hieraus, daß Rabbah nicht beträchtlich viel älter als Naba sein konnte, und cs wäre wohl möglich, daß Letzterer älter als N. CH. S. Abuhu's gewesen, so lange nicht erwiesen wird, R. Abuhu habe zu den frühern Schülern des N. Jochanan gehört und Rabbah zu den spatern. Allein גו״ב führt gegen die Ausgleichung der Thos. noch andere Einwürfe an. Da nach Hrn. D. Kritik üben heißt, Alles kennen, was über einen Gegenstand geschrieben worden, so hätte er vielleicht diese Erörterung des מ״ב eher kennen sollen als die Schriften der Kritik der Neuzeit. Bei dieser Gelegenheit gestatte ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß ich schon längere