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Jeschurun · 1860-12-01 · Heft 3 (Dezember 1860) · p. 169

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 3 (Dezember 1860)
Article
Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
Date
1860-12-01
Page
169 (sequence 11)
Language
German
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׳.׳.'׳ von Vr. I. Gugmheimer. ׳b: 1 ׳tz9 willen sich einige rabbinische Autoritäten gegen die Jozerot nnd Ptjutim aussprachen, beruht nämlich nur darauf/ weil sich gegen die Einschaltung derselben vom halachischen Gesichtspunkte aus manche Bedenken erhoben. Hätten sich nun diese Bedenken wirklich Geltung verschafft, und wären dieselben als normgebend für unfern Ritus betrachtet worden, so dürften wir an Rosch Haschana und Jom Kippur ebensowenig als an anderen Tagen die Ptjutim einschalten, da es doch Niemanden beifallen kann, daß das zu anderen Zeiten Verbotene an Rosch Haschrrna und Jom Kippur erlaubt wäre. Da jedoch die überwiegende Majorität der rabbintschen Autoritäten jene Bedenken beseitigte und widerlegte, und der Usns ebenfalls die Einschaltung der Ptjutim beibehielt, haben wir dieselben an den Festi tagen und gewissen Sabbathen ebenso wie an Rosch Haschana und! Jom Kippur einzuschalten. Durch nichts könnte daher eine lächerlichere Inkonsequenz, durch nichts eine größere Unwissenheit und Gedankenlosigkeit ausgesprochen werden, als durch den Vorschlag, die j Ptjutim für Rosch Haschana und Jom Kippur beizubehalten und für! die Festtage und Sabbathe abzuschaffen. \ Nachdem wir nun Hrn. F. in allen seinen Entscheidungen Schritt? für Schritt gefolgt sind, glauben wir, wird jeder Unbefangene einj sehen, daß das Gutachten des Hrn. F. auf Unwissenschaftlich^, s Oberflächlichkeit und Ungewissenhaftigkeit beruht. Entweder hat Hr. I F. die Wahrheit absichtlich entstellt, religtonsgesetzltche Bestimmungen j vorsätzlich verschwiegen und unrichtig erklärt, oder seine Kenntntß j der rabbintschen Literatur ist eine so dürftige und unzureichende, daß j es als ein unverzeihlicher Letchtsinu betrachtet werden muß, sich bei j solcher Wtssens-Armuth zur Beantwortung ritueller Fragen fähig zu halten. Die Entscheidung ob Hrn. F. das Streben, irre zu fühj ren oder ein mit Unwissenheit gepaarter Hochmuth bet seinem Gutj achten leitete, wollen wir dem Publikum überlassen: wir glauben aber, daß jeder Redliche — welcher Richtung er auch angehören möge — die Waffen verabscheuen wird, mit denen Hr. F. seine Ansichten und Bestrebungen zu vertheidigen sucht; denn jedem Redj lichen muß daran liegen, daß für dasjenige, was er für wahr oder j für recht hält, nur mit redlichen Waffen gekämpft werde. Jeder Einf sichtsvolle muß erkennen, daß religiöse Fragen nur aus dem Wege |׳ ernster, gewissenhafter und aufrichtiger Forschung zu entscheiden sind, ׳•;

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