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Jeschurun · 1860-12-01 · Heft 3 (Dezember 1860) · p. 166

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 3 (Dezember 1860)
Article
Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
Date
1860-12-01
Page
166 (sequence 8)
Language
German
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166 Entgegnung auf ein ״Gutachten re.' F. aus Unwissenheit oder Absicht verschwiegene Stelle des Schulchan Aruch verstoßenden Willkür,-und Willkür darf, wenn auch kein wirkliches Gesetz damit verletzt wird, auf religiösem Gebiete unter keiner Bedingung gebilligt werden. Der achte Punkt lautet: ״Der Sabbath-Morgengottesdienst! ״war bet uns von jeher aus 7 Uhr bestimmt, damit ein jeder hieran | ״sich betheiligen könne; unser Hr. Rabb. erklärt, daß man Ober-Ke-? ״riath-Schema ist, und will den Gottesdienst zeitlicher abhalten." Ich j würde diesen Punkt eigentlich übergehen können, da mir hierin das! seltene Glück zu Thejl wurde, hinsichtlich desselben sogar die Zn-! stimmung des Herrn F. zu erhalten. Gleichwohl kann ich diesen! Punkt nicht unberührt lassen. Hr. F. scheint sich nämlich über seine j mir hierin ausgesprochene Zustimmung in seinem Gewissen doch et- י was beunruhigt gefühlt zu haben, und sagt am Ende .seines Gutachtcns: ״Selbst der eine Punkt 8, worin ich Ihrem Hrn. Rabb. ״betstimmte, ist nicht gar so,wichtig; denn gar himmelschreiend ist ״es nicht, wenn auch um 7 Uhr gebetet wird. (S. Orach Chajim ״Abschn. 58 § 6 und Ture Sahab § 4.)" Ich erklärte es eben-! falls nicht als ״himmelschreiend", um 7 Uhr zu beten, sondern stellte blos die Alternative: entweder, wie es im vorigen Jahre geschah, für die ganze Gemeinde den Sabbath-Morgengottesdienst in der zweiten Hälfte des Frühlings und im Sommer auf halb 7 Uhr sestzusetzen, oder eine Haschkama auf 6 Uhr einzurtchten. Nur we-! gen der auch gegen den letzteren Antrag von Seiten des Vorstandes gerichteten Renitenz und wegen des Umstandes, daß es mir ohne behördliche Bewilligung nicht gestattet war, in meiner Wohnung mit denen, welchen an Beobachtung des Gesetzes liegt, den Gottesdienst abzuhalten, war ich zu dem traurigen Schritte genvthigt! mich in dieser Angelegenheit an die wohüöbliche k. k. Comitatsbe- Hörde zu wenden. Daß ich zu diesem Schritte, als dem einzigen Mit- ן tel, das mir zur Aufrechthaltung der religiösen Satzung und zur Abwehr des Gcwissensdruckes noch zu Gebote stand, verpflichtet war, wird jeder zugcben, der nicht die Theorie aufstcllcn will, daß der Rabbiner sich als Maschine des Cultusvorstandes zu betrachten hat.! Daß aber Hr. F. das Versäumen von ק״ש בזמנה nicht für ״him- I melschreiend" hält, wird ihm jeder glauben, der ans seinem ״Ci- ן vilrechte" weiß, daß er die Che zwischen Juden und monotheistischen?1

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