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Jeschurun · 1860-12-01 · Heft 3 (Dezember 1860) · p. 165

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 3 (Dezember 1860)
Article
Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
Date
1860-12-01
Page
165 (sequence 7)
Language
German
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von vr. I. Gugmheimer. 165 fel sein, ob sie auf Unwissenheit, oder auf absichtlicher Täuschung beruht; er behauptet nämlich, daß ״im ganzen Schulchan Aruch ״keine.Stelle zu finden sei, die es statutren möchte, daß das We- ״soth Hatora vor oder nach dem Borlesen der Sidra zu sprechen ״sei". In der Wirklichkeit geht aber aus dem Schulchan Aruch klar hervor, daß das Zeigen der Thoraschrist und das damit verbundene Sprechen der Worte ,6:וזאתי התורה וכוei uns nach dem Vorlesen der Sidra stattfinden soll, denn Schulchan Aruch O. CH. 134, 2 heißt es: mir« ונהגו לעשות כך ארור שקראו So sehr nun das gänzliche Jgnortren der Stelle, nach der die betreffende Frage zu beurtheilen ist, auf Hrn. F. den Verdacht der Unkunde oder Unredlichkeit wirft, ebenso arrogant ist die Art und Weise, in der sich Hr. F. weiter über den bei uns bestehenden Min- Hag ansspricht. Er hat nämlich die Frechheit, den seit undenklichen Zeiten bet den nichtsephardtschen Juden eingeführten Minhag, Wesoth Hatora nach der Vorlesung zu sprechen, als ein ״hinkendes Nachrufen" zu bezeichnen. So lächerlich und unrecht es wäre, den bei unseren scphardischen Brüdern bestehenden Gebrauch, die angeführten Worte vor der Thoravorlesung zu rezitiren, tadeln zu wollen: ebenso unsinnig und verwerflich ist es, den bei uns etngcsührten Gebrauch zu verhöhnen; denn so sinnig es ist, vor dem Lesen der Thora auszusprecheu, daß dies die Lehre ist, die uns auf Befehl Gottes durch Mosche übergeben ward, gerade so sinnig ist es, diese Wahrheit sich nach dem Lesen der Thora zum Bewußtsein zu führen. Und wenn auch der sephardtsche Minhag dem Geschmacke eines Rabbiners oder Kultusvorstandes mehr zusagen sollte, so sind diese darum doch nicht berechtigt, in einer nichtsephardtschen Gemeinde den bisherigen Usus abzuändern, was aus den oben bet Punkt 3 und 4 angeführten Stellen und aus מ״א לא״ח סי׳ ם״ח klar hervorgeht, und so wenig wir von den sephardischen Juden die Annahme unseres Minhag verlangen können, ebenso wenig steht uns dis Annahme des sephardischen Minhag zu, wie auch aus 4 שמש צדקה erhellt, indem dort deutlich ausgesprochen wird, daß nichtsephardische Juden, welche ihren Minhag mit dem sephardischen vertauschen, sich gegen das Verbot אל תמוש תורת אמך vergehen. Die von dem htestgen Kultusvorstande verlangte und von Hrn. F. verthetdtgte Einrichtung beruht daher aus einer gegen die oben angeführte, von Hrn.

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