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Jeschurun · 1860-12-01 · Heft 3 (Dezember 1860) · p. 162

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 3 (Dezember 1860)
Article
Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
Date
1860-12-01
Page
162 (sequence 4)
Language
German
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IRI
…/2932754-2932891-2932895-2945335--06138-2945386
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162 Entgegnung auf ein ״Gutachten rc." doch nach einer iir שערי תשובה j. St. sich befindenden Andeutung vielleicht ein Grund vorhanden, um dessentwillen dieselbe einigermaßen zu entschuldigen ist. R. Ephraijim Salomon Margalijoth, der zwar das stets mehr um sich greifende Unterlassen der Befolgung jener talmudischen Anordnung in שערי תשובה לסי׳ חק״ם ם״ק א׳ ernst beklagt, weist nämlich dort auf die Anmerkung des רמ״א zu O. CH. 554, 17 hin, womit nach einer Erklärung des R. Hirsch Chajes die Bcrmuthung ausgesprochen sein soll, daß der Grund, um dessentwillen es dort gestattet ist, am 9 Ab in einer von Nichtjuden bewohnten Straße mit lederner Fußbekleidung etwa auch h usichtlich der 560, 1 ausgesprochenen Vorschrift geltend gemacht werden dürfte. Hr. F. wird aber nicht im Stande sein, eine rabbinische Autorität anzuführen, die auch nur problematisch irgend einen Grund für das Aushängen eines schwarzen Parocheth aufgestellt hätte. Wieso er in dem Ausdrucke an der citirten Stelle einen Anhaltspunkt für die Aufhebung jener Bestimmung finden kann, ist nicht einzuschen, da jeder des Lesens Kundige in den Worten מסירין את וארוכת eine ganz ernste Aufforderung zur Entfernung des Parocheth erblicken muß. Ebenso falsch ist die Behauptung, daß die eben angeführte Bestimmung keine höhere Dignität als derJore dea 179,2 und Eben Ha-Eser 64,3 sich befindende Ausspruch habe; denn R.Ptnchas Horwih stellt in 'ם׳ המקנה ק״אלאה״עסי מ״ר סעי' ג' die Frage auf, warum O. CH. 551, 2 bemerkt wird, daß nicht blos vom 1. bis zum 9. Ab, sondern auch vom 17. Thamus bis Ende dieses Monats keine Hochzeit stattfinden soll, was doch schon aus dem oben erwähnten Ausspruche in Jore dea 179, 2 entnommen werden könnte. Diese Frage wird durch eine Hinweisung aus מ״א לא״ח סי' ח"צ ס״ק ט׳ beantwortet, wo es im Namen des R. Mosche Jsserles heißt: לק דקרקתי וכתבתי והעם נהגו ולא בתבת׳ מתת וק נוהגי!, und aus dieser Hinweisung jener großen rabbinischen Celebrität geht zur Genüge hervor, daß die von Hrn. F. ausgestellte Parallele ganz unrichtig ist; ebenso erhellet aus מ״א לא״ה סי' תצ"נ ם״ק ג׳, auf welche Stelle R. Hirsch Chajes aufmerksam macht, daß die O. CH. 559, 2 erwähnte Bestimmung mit dem von Hrn. F. angeführten Ausspruche durchaus nicht verglichen werden kann; es haben sich uns daher sämmtliche von Hrn. F. aufgestellten Beweise als durchaus unhaltbar herausgestellt, da sie thetls auf unrichtiger Uebersetzung, theils auf einer sehr imwissenschaftlichen, höchst ober-

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