Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1860)
- Article
- Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
- Date
- 1860-12-01
- Page
- 161 (sequence 3)
- Language
- German
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u<M vi, I. Gugenheimrr. 161 nicht in Abrede; wie kann er daher, wenn er dem Talmud wirklich treu bleiben will, in dem Umstande, daß eine religiöse Vorschrift nicht auf dem Gesetz, sondern auf Minhag beruht, eine Berechtigung zu ihrer Abrogation erblicken? Doch Hr. F. macht für die Abschaffung der erwähnten Bestimmnng noch andere Gründe geltend, denn nach den oben angeführten Worten sagt er: ״Aber gar viele Aussprüche betreffs des 9. Ab ״werden fast nirgends gehalten; so z. B. ״״In der Nacht des 9. Ab ״״lege man sich in kein Bett, sondern schlafe auf der Erde und ״״nehme einen Stein unter den Kopf." (ds. Abschn. 555 § 2.) ״״An jedem jüdischen Hause soll eine Quadrat-Elle oberhalb des ״״Einganges unübertüncht bleiben (das. 560 § 1) u. dgl. Für wirk- ״״liche Gebote oder Verbote hat der Schulchan Aruch ganz andere ״״Ausdrücke, aber ein Ausspruch: ״Man nehme das Parochet herab," ״hat keine höhere Dignität' als z. B. ״Man soll in der 2. Hälfte des ״״Monats keine Hochzeit feiern."" (S. Joredea 172, 2 und Eben Hacser Abschn. 64 § 3.) Um zu zeigen, wie die von echtem Prophetengeiste belebten Herren zuweilen ״zur Vertheidigung der Wahrheit" argumentiren, müssen wir den einzelnen Beweisen des Hrn. F. folgen. Daß ״gar viele Anssprüche betreffs des 9. Ab" von vielen nicht befolgt werden, glauben wir Hrn. F.; kann aber aus der Thatsache der Verletzung auch ein Recht dazu resultiren? Indessen kann die O. CH. 555, 2 erwähnte Observanz mit der 559, 2 ausgesprochenen Bestimmung gar nicht verglichen werden. Denn während letztere ganz apodiktisch hingestellt ist מסירין הפחכח מלפגי הארון על שם בצע אמרחו, heißt es hinsichtlich der ersteren יש מי שנוהג לשכב בליל השעה באב מוטה על האבן ומשים אבן חחח ראשו Welcher Unbefangene wird sich nun von der Uebersetzung des Hrn. F. täuschen lassen, und einen Gebrauch, dessen im Schulchan Aruch durch יש מי שנוהג erwähnt wird, der demgemäß schon im Schulchan Aruch nicht als ein allgemein verbreiteter, sondern nur als ein von Manchen beobachteter dargestellt wird, mit einer Bestimmung vergleichen, die, wie die Entfernung des Parocheth O. CH. 559, 2 ganz kategorisch ohne irgend eine Modifikation verlangt wird? Ferner bezieht sich Hr. F. darauf, daß auch die O. CH. 560, 1 erwähnte Vorschrift fast nirgends beobachtet wird. So wenig die Vernachlässigung dieser Bestimmung gutgeheißen werden kann, so ist