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Jeschurun · 1860-12-01 · Heft 3 (Dezember 1860) · p. 160

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Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 3 (Dezember 1860)
Article
Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
Date
1860-12-01
Page
160 (sequence 2)
Language
German
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ן 160 Entgegnung auf ein ״Gutachten re." höht, so bleibt es doch ziemlich auffallend,, daß diejenigen, welche diese Erhöhung der Trauerseier so sehr wünschen, sich bet derselben doch ziemlich zu langweilen scheinen, da mit diesem Streben nach Erhöhung der Trauerfeier durch ein schwarzes Parocheth häufig auch das Streben nach Abkürzung derselben durch Verminderung der Klagelieder Hand in Hand geht; diese Ethöhung der Trauerfeier scheint daher jedenfalls nur von einer sehr flüchtigen, rasch verschwindenden Wirkung zu sein. Auffallend ist ferner, daß Hr. F., der mit seinem echten Prophetengeiste die schwarze Farbe für ein so probates Mittel zur Erhöhung der Trauerfeier hält, es nicht auch als empfehlcnswerth erklärt, daß man am 9. Ab dem Kantor einen schwärzen ״zusammengerollten Talltth" umhänge; ein schwarzer ״zusammengerollter Tallith", der regelrecht über dem schwarzen Chorrock getragen wird, könnte doch ebenfalls zur Erhöhung der Trauerfeier beitragen, und die Bestimmung, daß man am 9. Ab beim Morgengebete keinen Tallith tragen soll, ist doch ebenfalls nur Minhag, der, wie aus Tur Orach Chajim 555 hervorgeht, auf derselben Schriftstelle (Echa 2, 17) beruht/ die für den die Entfernung des Parocheth verlangenden Gebrauch angeführt wird. So hätten wir Hinsichtlich der Erhöhung der Trauerfeier wohl noch einige Fragen zu stellen, wollen aber lieber die Beweise untersuchen, die Hr. F. aus jenen Werken schöpft, die er als unsere Letter in religiösen Dingen anzuerkennen vorgibt. Hr. F. beginnt seine Erörterung der oben erwähnten Frage mit den Worten: ״Hierüber existirt kein ausge- ״sprvchenes Gesetz, blvs aus den Minhagtm bringt Rabbi Moses ״JsserlS: ״Man nehme am 9. Ab das Parochet herab." (Orach ״Chajim Abschn. 559 § 2.)" Wer behauptet denn, daß über die Entfernung des Parocheth am 9. Ab ein ausgesprochenes Gesetz existirt? Wer aber Talmud und Schulchan Aruch nicht blos mit Worten sondern, wirklich ״als unsere Leiter in religiösen Dingen" anerkennt, dem ist nicht blos dasjenige verbindlich, worüber ein ausgesprochenes Gesetz existirt, sondern für den hat der religiöse Usus, der Minhag gleichfalls eine bindende Kraft, da, wie wir bereits oben bet Punkt drei zeigten, eben nach dem Talmud auch die Aufrcchthaltuvg des Minhag als Pflicht betrachtet werden muß. Daß aber die Entfernung des Parocheth am 9. Ab im Schulchan Aruch als ein zu beybachtender^Winhag. bezeichnet wird,^stellt selbst Hr. F.

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