Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 2 (November 1860)
- Article
- Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
- Date
- 1860-11-01
- Page
- 121 (sequence 13)
- Language
- German
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von Dr. I. Gugrnhetmer. 121 Der vierte Anklagepunkt lautet: ״Zwang er uns auf das ״unserem Gefühle so sehr widersprechende und von den weiften, selbst ״orthodoxe» Gemeinden, bereits beseitigte Nekom Leenenu wieder ein- ״zuführen." Dem Leser dürste sich die Frage aufdrängen, ob auch die in dem Gebetstücke אב הרחמים vorkommende mit Nekom leenenn ganz gleich bedeutende und fast wörtlich übereinstimmende, mit וינקום לעינינו anfangende Bitte den Gefühlen des hiesigen Kultusvorstandes widerspricht? Hierauf diene zur Nachricht, daß dies nicht der Fall zu sein scheint, da das Gebet אב הרחמים in den zwischen םח& und שבועות sowie in den בין חמורים fallenden Sabbaten und an den Festtagen nach חוברת נשמות hier wie anderwärts verrichtet wird. Die Hinsichtlich der Bitte Nekom leettemt hier getroffene Einrichtung beruht nämlich, wie mir der hiesige Kultnsvorstand in einem Schreiben vom 26. September 1859 wittheilte, darauf daß es in den Gemeindestatuteu vom Jahre 1815. §69 ausdrücklich heißt, daß "das תשליך Gebet am 1. Tage ר״ח in dem Tcinpel zu verrichten und die betreffende א״מ Stelle in den 10 Bußtagen wegzulassen ist." Da nun dieser § der vor fünfzehn Jahren gemachten Gemeindestatnten blos die Verrichtung des תשליך Gebetes in der Synagoge und die Beseitigung der Bitte Nekom Leenenu anordnet, an anderen Stellen der erwähnten Statuten aber der Worte ינקום לעינינו wahrscheinlich nicht erwähnt wird, wurde ketzere Bitte bcibehalten, und elftere beseittgt—. Die Wiedereinführung derselben ist nach Hrn. F." empörend, ״sündhaft, thörtcht und lächerlich." Der Hauptgrund für daö Empörende der Wiedereinführung ist nach Hrn. F. die Liebe gegen den Feind, zu der wir verpflichtet sind. ״Es ist daher sehr unbegreiflich" sagt Hr. F." wie solche Gebetstücke, die die Himmelsrache Herabrusen, ״gar versaßt, und je in einen jüdischen Gotteshause gesprochen werden konnten." Ich halte es nicht für unbegreiflich aber für ein charakteristisches Symptom unserer Zeit, daß eine solche Aeußerung in einem von einem Rabbiner verfaßten, und in dem Organe eines anderen Rabbiners veröffentlichten Gutachten sich befindet. Wenn schon jede Aenderung an dem überkommenen Rituale unstatthaft ist, so muß ein solche Aenderung, durch die auch nur möglicherweise irgend ein Tadel gegen frühere Generationen hervor gerufen werden könnte, in einem besonderen Grade religions-