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Jeschurun · 1860-11-01 · Heft 2 (November 1860) · p. 119

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Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 2 (November 1860)
Article
Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
Date
1860-11-01
Page
119 (sequence 11)
Language
German
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von vr. J.° Gugrnhkimer.! 119 ,)von Rabbi Schelomo Halevi verfaßt; und dieser hat wahrlich nicht vorgeschriebe«, ob das Lecho dodi zwischen zwei und zwei Strophen wiederholt werden soll". Also aus zwei Gründen beruht die Lacherlichkctt, erstens daraus, daß der mit ״Lecho dodi" beginnende Gesang nicht aus der Zeit des Talmud ist, zweitens daß der Verfasser desselben die herkömmliche Repetition nicht vorgeschrieben. Wir wollen uns wieder zu der zweiten Angabe des Hrn. F. zuerst wenden; woher weiß er denn, daß es nicht schrn in der Absicht des Rabbi. Scheloma Halevi lag, daß bei jener Dichtung die erste Strophe zwischen jeder einzelnen wiederholt werde? Hat er vielleicht das Original-Manuskript gesehen? Doch zu dieser Frage ist man eigentlich Hrn. F. gegenüber nicht berechtigt, denn bet den Männern vom ächten Prophetengeiste darf man nicht fragen, woher sie etwas wissen. Die können eben durch ihren Prophetengeist alles wissen, was uns anderen Menschen verborgen ist. Wir gehen daher von dieser Frage ab, denn nach unserer Ansicht wäre cs״ eine Lächerlichkeit hierüber einen Streit zu erheben". Es kömmt auf die Bcantwortung dieser Frage gar nichts an, denn es handelt sich nicht darum ob der Verfasser die herkömmliche Repetition vorgeschrieben, sondern darum, ob die zwischen jeder einzelnen Strophe stattfindendc Repetition herkömmlich ist? Dies wird aber Niemand in Abrede stellen; daß jene erste Strophe seit Jahrhunderten zwischen den einzelnen Strophen wiederholt wird, also Usus geworden ist; das ist eine Thatsache, die durch die verschiedensten und ältesten Ausgaben des Stddur bezeugt wird. Für denjenigen aber, der da weiß und wissen will, welche Bedeutung in unserer religionsgcfitzlichcn Praxis der religiöse Usus hat, genügt jene Thatsache, um die Unterlassung der herkömmlichen Repetition als eine unzuläßige Willkür zu betrachten. Und hiermit kommen wir zu dem ersten Grunde des Hrn. F., welcher darin liegt, daß der in Frage stehende Theil des Rituals nicht aus der Zeit des Talmuds ist. Also jeder nicht aus derZeitdes Talmuds stammende Bestandtheil des Rituals ist nach der Ansichtdes Hrn. F. der Amtsgewalt eines Kultusvorstandes oder dem Be lieben eines Kantors zu überlassen, und wer Vorstand undKantvr nicht als die berechtigten Censoren der nachtalnrudischen Theile des Rituals betrachtet, derbegeht eine Lächerlichkeit, der ist ein Friedensstörer, der führt zu Mißbrauch und Aberglauben zurück! Indessen da Hr. F. Talmud und Schulchan

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