Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 2 (November 1860)
- Article
- Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
- Date
- 1860-11-01
- Page
- 116 (sequence 8)
- Language
- German
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116 Entgegnung auf ein ״Gutachten re." Der erste Punkt lautet: ״Will er die hier eingeführte Ordnung der Chorbcglcitung bet einem Leichenbegängnisse ,nicht gestatten." Hätte Hr. F. dem hiesig en Kultusvorstande kein so unbedingtes Vertrauen geschenkt und | bei seiner beabsichtigten Friedenssttftung die durch die Vernunft gebotene Vorsicht gebraucht, sich zunächst ein klares Bild über die zu! beurthetlenden Verhältnisse zu verschaffen: so würde er schon durch j einen wahrheitsgetreuen Bericht über diesen ersten Punkt erfahren j haben, wer solche Verfügungen zu treffen sucht, für die — um mich j des Ausdruckes zu bedienen — kein anderer Grund als die Behauptung: ״C'est mon plaisir" angegeben werden kann. Bei einer Berathung der Statuten der n".n הברא, der außer dem Kultusvorstande auch die Vorsteher jener sonn und der Gesertigte beiwohnten, wollte der Kultusvorstand daraus bestehen, daß die ß Chorbegleitunz bei Leichenbegängnissen zum Statut erhoben, also für Jeden obligat werde. Ich erklärte, daß ich in diesem Falle die ] Statuten nicht mitfertigen werde, da ich, selbst abgesehen von der rituellen Frage, mich nicht zu der Lächerlichkeit entschließen könnte, meine Zustimmung zu geben, daß die mindestens überflüssige, jedenfalls zweck-und bedeutungslose Chorbegleitunz׳ bei Leichenbegängnissen zu einem obligaten Statut erhoben werde. Auf die von einem Vorftandsmit- | gliedeau mich gestellte Frage erklärteich mich auch bereit, dieses Motiv \ meiner Unterschriftsverwcigerung schriftlich abzugeben. Dies der? Vorgang in Stuhlweißenburg, aus dem der erste Anklagepunkt we- . gen Friedenstvrung beruht. Nun haben wir uns nach Gr. Kanischa zu wenden, Hr. F. erklärt, daß ich bet meiner mit. ״Chorbegleitung und Choralgesängen" bei Leichenbegängnissen nicht sympathisirenden Ansicht ״in einem groben Jrrthume besangen" sei, und sucht dies durch die gelehrte Notiz zu begründen, daß auch in den Zeiten des Talmud Gesang und Musik bet Leichenbegängnissen stattfand. Es dürfte Hrn. F. vielleicht angenehm sein zu erfahren, daß derselbe 1 Grund, den er für die Chorbegleitunz geltend machte, auch bei jej Ner Berathung in demselben Sinne von Jemandem angeführt wurde, 1 der noch keine tälmudtsche Tugend- und Rechtslehrc geschrieben, und auch | noch keine ״mosaisch-rabbinische Religionslehre" herausgegeben, in der [| sich, wie in der Fasselschen (zweite umgearbeitete und verbesserte Aus-!j läge S. 32) die interessante Erklärung befindet, daß der in dem!׳