Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 2 (November 1860)
- Article
- Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
- Date
- 1860-11-01
- Page
- 115 (sequence 7)
- Language
- German
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von Dr. I. Gugenheimer. 115 eigneten Konsequenz ebenfalls einverstanden ist. Wir wollen nur bet den von ihm cttirten Worten bleiben, und ihn fragen, ob er, wenn er in einer Gemeinde sich befände, in der ein Kultusvorstand einmal Lust hätte, ״zur Herstellung einer gereinigten Gottesverehrung" den heiligen Gottesnamen schreiben und wieder auslöschen zu lassen, hiezu seine Einwilligung geben würde? Nach dem von ihm aufgestellten Prtnzipe könnte er dieselbe nicht versagen; denn er will aus jener Stelle folgern, daß, nachdem Gott zur Herstellung des Friedens seinen Namen zu schreiben und auszulöschen anordnete, auch Menschen berechtigt oder gar verpflichtet seien, des Friedens wegen das zu bewilligen, was gesetzlich nicht zu gestatten ist. Kann es aber etwas Widersinnigeres als diese Folgerung geben? Jene Ausnahme von dem 5. B. M. 12, 4 ausgesprochenen Verbote ist von Gott, dem Geber des Gesetzes, in dem Gesetze selbst schon ausgesprochen, und daher ebenfalls Gesetz; kann aber der Empfänger des Gesetzes zu demselben berechtigt sein, was nur dem Geber des Gesetzes zusteht? Müßten nicht alle Staaten untergehen, müßte nicht ein Zustand der Anarchie und Rechtlosigkeit eintreten, wenn den Empsängern eines Gesetzes hinsichtlich desselben dieselbe Besugniß eingeräumt wäre, welche die Gesetzgeber haben? Und sollte das, was bei einer menschlichen Gesetzgebung nicht gestattet werden kann, für das göttliche Gesetz erlaubt werden dürfen? Nach der von Hrn. F. ansgestellten Ansicht müßte, sobald in einer Gemeinde einige unwissende Menschen, die sich eine Partei zu schaffen wußten, die Aufhebung religionsgesctzlicher Vorschriften verlangen,, der Rabbiner bereitwillig mit salbungsvoller Friedensmiene seine Zustimmung ertheilen, und so könnte in manchen Gemeinden das ganze jüdische Leben von der Willkür einiger Ignoranten abhängen, und wir wären auf dem sichersten Wege, durch unrichtige, einseitige, falsche Begriffe von שלום alles zu verlieren, was zu!■אמו und zu דין gehört. Da aber Hr. F. zu beweisen versucht, daß die Neuerungen, die ich untersagte, auch dem דין gemäß erlaubt werden könnten, und man seiner bereits erwähnten Versicherung zufolge glauben könnte, daß seine Beweise aus jenen Schriften geschöpft seien, die unsere Leiter in religiösen Dingen sind: wollen wir die von Hrn. F. besprochenen Punkte der Reihe nach erörtern, wobei sich das wirkliche Verhältniß Herausstellen wird, in welchem seine Entscheidungen zu den unser religiöses Leben bestimmenden Schriften stehen. 8