Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 2 (November 1860)
- Article
- Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
- Date
- 1860-11-01
- Page
- 113 (sequence 5)
- Language
- German
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von Dr. I. Gugenheimer. 113 als Verthetdigung meiner Person, als Abwehr der von Seiten des hiesigen Vorstandes gegen mich gerichteten Angriffe erscheinen müssen. Jetzt aber, nachdem wie mir bekannt geworden, der Kultusvorstand erklärte, daß das im Junihefte der Mouatschrift ״Ben Chananja" sich befindende Schreiben ohne seinen Willen von dem Redakteur dieser Zeitschrift abgedrnckt worden, und in Folge der Entscheidung des hohen k. k. Cultusmtnisterums der Vorstand von den Eingriffen, die er sich bisher erlaubte, absteht, haben die Gründe, die mich bis jetzt von jeder Publikation in dieser Angelegenheit abhielten, aufgehört, und liegt mir im Interesse der Sache noch die Verpflichtung ob, die von Hrn. F. gegebenen Entscheidungen einer Kritik zu nnterztehen, aus welcher sich ergeben wird, daß dieselben in der Wirklichfeit bem Talmud und Schulchan Aruch durchaus nicht entsprechen. Bevor ich aber dieselben bespreche, will ich ihm in einer Beziehung nachahmen, und mir ebenfalls ״erlauben, eine Bemerkung voraus zu schicken". Wenn nämlich der Neid irgendwie erlaubt wäre, würde ich Hrn. F. um etwas beneiden, da er so glücklich zu sein scheint, über ihm unbekannte Zustände und Verhältnisse noch nie getäuscht worden zu sein. Denn, würde er schon manchmal diese un-! angenehme Erfahrung gemacht haben, so wäre er bei dem Urthetle,! das er sich in Folge des von dem hiesigen Kultusvorstande erhaltenen Schreibens bildete, gewiß behutsamer gewesen, und hätte er den nur von Einer Seite ihm gewordenen Mittheilungen kein derartiges Zutrauen geschenkt, sich zu der Meinung verlocken zu lassen, daß sein Gutachten den Frieden in der hiesigen Gemeinde Herstellen könnte. Wie unbeschränkt muß das Vertrauen sein, das Hr. F. dem hiesigen Cultusvorstande schenkt, wenn er eine so unglaubliche Annähme für wahr hielt! Aus welchem Grunde sollte denn das Gutachten des Hrn. F. den Frieden in der hiesigen Gemeinde herzustellen geeignet sein? Wer, der nicht schon vorher mit Hrn. F. einverstanden ist, wird auf die von ihm ausgehenden Entscheidungen! einen solchen Werth legen, das bisher als recht oder unrecht Betrachtete plötzlich für überflüssig oder erlaubt zu halten? Hr. F.! muß wirklich den ״fanatischen" (müßte heißen: gesetzestreuen, waS j dem hiesigen Vorstande mit ״fanatisch" gleichbedeutend scheint) Theil der > hiesigen Gemeinde, von dessen ״Beruhigung" der Angabe deS Vor-? standes gemäß der Friede in der hiesigen Gemeinde abhängt, für [ sehr leichtgläubig halten, wenn er meint, daß derselbe durch sein