Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 2 (November 1860)
- Article
- Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
- Date
- 1860-11-01
- Page
- 112 (sequence 4)
- Language
- German
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112 Entgegnung auf ein ״Gutachtens." setzestreuer Jude zu sein, kann aber doch noch ein redlicher Mensch bleiben, und wird auf die, welche dem einzig wahren Judenthum noch treu bleiben und Talmud und Schulchan Aruch als die Wegweiser für unser Leben betrachten wollen, keinen v'erderltchen Einfluß zu üben im Stande sein. Wer aber mit Talmud und Schulchan Aruch in der Hand die s. g. Reform zu vertheidigen sucht; wer behauptet daß man aus dem Boden des Talmud die. seit einigen Decennien immer weiter nm sich greifenden Neuerungen gestatten könne: von dem kann nichts anderes angenommen werden, als daß er entweder Talmud und Schulchan Aruch nicht versteht und somit eine Gewifsenlosigkcit dadurch begeht, daß er über Fragen, die nur auf diesem Gebiete entschieden werden können, flch ein Urtheil anmaßt, oder daß er Talmud und Schulchan Aruch nicht verstehen will, und durch falsche Erklärungen, unrichtige Darstellungen, absichtliches Jgnoriren einzelner Bestimmungen das Publikum zu täuschen und zu verblenden sich bemüht. In wie weit Hr. F. durch das dem hiesigen Vorstände gegebene und im B. Chan, abgedruckte Gutachten sich des einen oder anderen hier erwähnten Unrechts schuldig machte, wird sich aus einer unbefangenen Beurthcilung seiner Antworten ergeben. Auf alle nicht zur Sache gehörende Expektorationen des Herrn Fasset, sowie auf den Auszug, den er in seinem Gutachten aus der Trauerrede gibt, die er über den vor einigen Iahreu verstorbenen Pesther Oberrabbiner hielt, werde ich aber nicht eingehen, da diese Bemerkungen durchaus unschädlicher Natur sind. Eben so wenig werde ich diese Gelegenheit zu einer Berührung der von dem hiesigen Vorstande gegen mich gerichteten Jnvektiven benutzen. Nur in jenen Fällen, in denen die Antworten des Hrn. F. aus einer unwahren Schilderung der Thatsachen beruhen, werde ich zu einer faktischen Berichtigung der von dem Vorstande gemachten Angaben genöthigt sein. Und eben darum, weil einerseits zur Beleuchtung des Fassel'schen Gutachtens die Berührung einzelner Punkte des Schreibens des hiesigen Kultusvorstande nicht umgangen werden kann, andererseits die Mtscheidung über die zwischen dem hiesigen Kultusvorstande und mir obwaltenden Differenzen dem Urthetle der hohen k. k. Regierung anhetmgestellt war, hielt ich bisher nicht für geeignet, in der bereits mehrfach besprochenen Angelegenheit den Weg der Publizität zu betreten. Jede von mir ausgehende Berichtigung oder Erwiederung hätte bis jetzt ׳Kl