Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 2 (November 1860)
- Article
- Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
- Date
- 1860-11-01
- Page
- 111 (sequence 3)
- Language
- German
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von Br. I. Gugenhelmer. 111 das Judcnthnm steht und fallt, erklärt Talniud und Schnlchan Aruch als ״unsere Leiter in religiösen Dingen," um — desto leichter gegen Talmud und Schnlchan Aruch agitiren zu können, desto besseren Glauben zu finden, wenn er Entscheidungen gicbt, die mit Talmud und Schnlchan Aruch im Widerspruch sind. Er erkennt theoretisch Talmud und Schulchan Aruch in ihrer ganzen religtonsgesetzltchen Bedeutung an, um darin ausgesprochene Bestimmungen für die Praxis desto leichter abrvgiren zu können. Nur rücksichtlich der in dein oben angeführten Satze ausgesprochenen Versicherung entschloß ich mich, auf das Gutachten des Hrn F. einzugehen. Hätte er gleich Hrn. L. mir ohne nähere Besprechung der an ihn gestellten Fragen einfach Unrecht gegeben und dem Vorstande zu energischer Aufrechthaltung ״der bestehenden (?) Einrichtungen" gcrathen, so wäre mir sein Urtheil ebenso gleichgültig als das des Hrn. Löw und so mancher Anderen gewesen. Es konnte ja von sämmtlichen ״vom ächten Prophetengeiste belebten Rabbinen", an die dershiestge Kultusvorstand seine Anfrage richtete, kein anderer Bescheid als der des Hrn. L. erwartet werden; denn der hiesige Vorstand war, wie aus seinem eigenen Schreiben deutlich erhellet, vorsichtig genug, nur von solchen Rabbinen Gutachten zu verlangen, in deren Gemeinden die von ihm gewünschten ״Einrichtungen" ebenfalls bestehen. Die gefragten Herreu würden daher, wenn sie dem hiesigen Kultusvorstande ihre Zustimmung nicht gegeben hätten, sich selbst kompromittirt haben; und so zeigte der Erfolg, daß auch der hiesige Kultusvorstand von einem ״ächten Prophetengeiste" belebt ist, daß er schon bei der Anfrage wußte, wie die Antwort lauten wird. Es würde daher, wenn der hiesige Kultusvorstand auch eine noch so große Anzahl ihm.günstiger Ant- Worten erhalten hätte, mir nicht der Mühe werth erschienen sein, eine Feder deßhalb einzutauchen. Hr. F. will aber glauben machen daß er mit seinen Entscheidungen auf dem Boden des Talmud und Schulchan Aruch steht, und hiedurch könnten Unkundige verleitet werden, seinen Ansichten Zutrauen zu schenken. Darum erscheint es mir als heilige Pflicht, vor dem Forum der Oeffentlichkeit zu zeigen, was von dieser Versicherung zu halten ist. Wer offen ausspricht, daß die im Talmud und Schulchan Aruch ausgesprochenen Bestimmungen keine Gesetzeskraft für uns haben; wer Talmud und Schulchan Aruch geradezu verwirft, der hört hierdurch allerdings auf, ge-