Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1860)
- Article
- Preßprozeß Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda
- Date
- 1860-10-01
- Page
- 58 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Preßprojtß 58 richtShofe dargelegt wurde, anzugreifen, zu verhöhnen und vor der ganzen Bevölkerung Oesterreichs, Europas, ja der ganzen Welt im gehässigsten Lichte erscheinen zu lassen. In einem solchen Prinzipienkämpfe ist dieser hohe Gerichtshof nicht berufen, ein verfallendes s Urtheil zu sprechen. Es kann dieser Prinziptenkampf heute nicht durch de» Ausspruch des hohen Gerichtshofes beendet werde», indem gesagt wird: Dr. Brunner sei an seiner Ehre verletzt worden und Herr Kuranda sei ein Schmäher. Ebenso wenig kann sich dieser hohe Gerichtshof berufen fühlen, eine theoretische Entscheidung zu fällen, wer in dem Streite zwischen Zudenthum und Christenthum Recht hat oder nicht. Ich finde es aber inkonsequent, daß Dr. Brunner, der fortan sich auf den wissenschaftlichen Weg beruft und diesen Weg als den einzigen möglichen zur Austragung seines Streites erklärt, diesen Weg plötzlich verlassen und sich an das hohe Gericht gewendet, seine Sache einer Verhandlung unterzogen und sein Urtheil begehrt hat. j In einem Prinzipienkampfe kann Klage, Verhandlung und Urtheil nicht einmal einen Waffenstillstand begründen, und in der That beweisen es ja die letzten Stunden, daß es nicht einmal zu einem Wasi fenstillstand gekommmen ist. Mir kommt es inkonsequent vor, daß s Or. Brunner den Klagewcg betreten hat, er mußte die Polemik, die er begonnen, noch weiter sortführen und wissenschaftlich zum Abschlusse bringen. Wie würde Europa gelacht haben, wenn in dem letzte,: Bvrer-Kampf zwischen Tom Saycrs und Hcenan der Amcrikauer plötzlich, als die zermalmenden Faustschläge seines Gegners! fühlte, den Kampf unterbrochen und gesagt hätte: er höre auf zu > boxen, weil er sich an seiner Ehre beleidigt fühle und bei Gericht klagen werde. Die Betretung des Klagweges war inkonsequent und D!•. Brunner bekundet damit die Schwäche der Sache, welche er vertritt, wobei ich mich verwahrt haben will, darunter die Interessen der Kirche und Religion zu verstehen. Dr. Brunner hat nun aber einmal den prozessualen Weg betreten, wir wollen und muffen ihm daher daraus folgen; er hält seine Anklage aufrecht, und meine Pflicht ist es, darauf einzugeheu. Seine Klage zerfällt in zwei Thetle, nämlich in die Anklage, die erhoben wurde, in Rücksicht auf den §491, Straf. G. B., dcßhalb, weil Herr Ignaz Kuranda den Herrn Dr. Sebastian Brun-