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Jeschurun · 1860-10-01 · Heft 1 (Oktober 1860) · p. 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 1 (Oktober 1860)
Article
Das Hamburger Attentat
Date
1860-10-01
Page
19 (sequence 7)
Language
German
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Artikel in. Die Faktoren 0) die Gemeinde. 19 daS Recht seine Angehörigen für diese Aufrechthaltung zu besteuern. Aus einer Staatsbestellung kann daher weder jene Pflicht noch dieses Recht erworben werden. Verpflichtet die jüdischen religiösen Jnstttutionen herzustellen und aufrecht zu halten, und berechtigt hierfür Leistungen ihrer Angehörigen in Anspruch zu nehmen, ist vielmehr nur die jüdische Gemeinde. Die jüdische Gemeinde, und sie allein ist daher auch nur im Stande jene Pflicht und dieses Recht zu übertragen, sie allein kann ihre Vertreter ernennen, d. h. ste allein kann Männer ernennen, die an ihrer Statt und kraft ihres Aufträges für die Herstellung und Anfrechthaltung ihrer Jnstitutionen sorgen, und für diese Zwecke ihre Angehörigen zu Leistungen in Anspruch nehmen sollen. Sie allein kann jüdische Vorstände schaffen. Alles Andere — sei es auch in bester Absicht — ist Usurpation. Man wird doch der jüdischen Gemeinde — vielleicht das älteste Gemeinwesen auf Erden — man wird ihm doch mindestens das Recht zuerkennen wolle», das man jedem ephemeren Vereine für den irrelevantesten Zweck anstandlos zuerkennt, wir meinen das Recht, ihre inner» Angelegenheiten nur nach ihren eigenen statutarischen Grundsätzen geordnet zu sehen. Nun ist das Princip des Selfgouvernement, die Autonomie der Gemeinde in äußerster Consequenz grundsätzlich im Zudenthum geheiligt, und auf keinen Geringeren, als auf Gott, den ersten und höchsten Gesetzgeber und Ordner des jüdischen Gemeinwesens, weist das Judenthum hin, wenn es die Principien seiner Grundvrdnung entwickelt. Nicht auf die Autorität seines Dekrets, sondern aus die Annahme abseiten der jüdischen Gesammtheit hat Er die ewige Verpfltchtnngskraft seines Gesetzes gestellt, und unsere hochsten Gesetzesbehvrden haben mit ihren Anordnungen stets der Norm dieses Beispiels gehuldigt:(עז' לו) דניאל מור ולא קיבל,(שמעו׳ לט) קיימו וקבלו שבח יד') שמאי והילל מור ולא קיבל) ». s. w. Und wie hier in der Legislative so auch in der Administration: אין מעמירין פרנס על הציבור אלא אם כן נמלכים עם הצבור. Man bestellt keinen Verwalter über die Gemeinde ohne Einwilligung der Gemeinde; denn auch Gott hat den Bezalel nur dem Moses vorgeschlagen und ließ ihn durch Moses Vorschlägen (m, ברכוה). Daher fällt auch die jüdische Gemeinde-Verfassung ganz

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