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Jeschurun · 1860-10-01 · Heft 1 (Oktober 1860) · p. 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 1 (Oktober 1860)
Article
Das Hamburger Attentat
Date
1860-10-01
Page
20 (sequence 8)
Language
German
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20 Das Hamburg«« AttentckU in das Kapitel ״theilhabender Genossenschaften", שותפין, die ein gemeinschastliches Erbe — jene הורשה קהלה יעקב — gemeinschaftlich zu verwalten haben. Alle selbstständigen Glieder sind stimmberechtigt, alle Entscheidung liegt in den Majoritätsbeschlüssen einer Versammlung aller Stimmberechtigten, selbst diejenigen die aus Unvermögen von Beiträgen frei sind, haben freilich in Geldsachen keine Stimme, können gleichwohl selbst eine die Gesammtheit zur Erfüllung ihrer Gemeindepflichten anhaltende Autorität üben, wenn gleich kein Steuererhebungsamt verwalten re. (ה״מ קסג); denn nicht erst mit dem Steuerkreuzer beginnt die jüdische Mitgliedschaft. Der Steuerkreuzer ist vielmehr selbst nur ein Ausfluß aus dieser Mitgliedschaft, aus den Rechten und Pflichten, die jeder Jude, als Jude, d. h. als Mittheilhaber an jenem großen gemeinsamen Gottesvermächtntß — 712-11» קהלת יעקב — ohne weiteres trägt. Wie aber mit dem Steuerkrenzer das Recht und die Pflicht der jüdischen Gemeindemitgliedschaft nicht beginnen, so enden sie auch nicht damit. Zur unversehrten ewigen Weitervererbung haben wir jenes Gottesvermächtniß des göttlichen Gesetzes empfangen, ihm gehört mehr als unser Geld, ihm gehört auch unser Herz, unser Geist, unsere Kraft, unsere Zeit, unser Wort, unsere That. Wir können zur bessern Erledigung dieser gemeinsamen Aufgabe Vertreter bestellen und haben unsere Pflicht gethan so wir sie gewissenhaft bestellen und die Bestellten ihre Aufgabe gewissenhast lösen; aber nimmer können wir uns der Pflicht und dem Recht entschlagen: nachzuschauen ob unsere Vertreter unsere Obliegenheiten gewissenhaft lösen; nimmer aus das Recht verzichten, nimmer des Rechtes verlustig und der Pflicht enthoben werden: gegen unsere Vertreter selbst auszutreten, so sie sich irgendwie an unserem gemeinsamen Erbe versündigen. Aus diesem Erbe, aus dieser .nun, diesem מורשה קהלת יעקב, an dem wir alle gleichberechtigten, und gleichberechtigenden Antheil haben, fließt in Israel alle Autorität und alle Macht. Für dieses Erbe hat Jeder und Jedes Macht und Bedeutung, gegen dasselbe Nichts und Niemand. Jedes Wort, das diesem Gesetze gemäß ist, ist von selbst Autorität und Macht. Und dieses Wort kann von dem letzten Bettler in Israel geltend gemacht werden. Als ein Moses selbst einer, unserm Attentat ganz ähnlichen, öffentlichen Verhöhnung des göttlichen Gesetzes gegenüber, in einem Augenblick der Schwäche, nur eine Thräne hatte, stand •1

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