Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 12 (September 1860)
- Article
- Das Rundschreiben des Vorstandes zu Stuhlweißenburg gegen Herrn Dr. Gugenheimer, Rabbiner daselbst
- Date
- 1860-09-01
- Page
- 650 (sequence 13)
- Language
- German
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§50 Dar Rnndsch. des Vorst, zu Stuhlweißenburg gegen Hrn. vr. Gugenheimer re . nen Einzigen. Jede unnöthige Nennung des Gottesnamens ist Nedarin! 7, b., Maimonides Schebuoth 12, 9. Berachoth 1, 15. durch das Verbot, du sollst den Namen Gottes nicht zum Unnützen aussprechen, verpönt, und die Wiederholung irgend eines Theils von Schema ist nach Berachoth 33,2, Suckoth 53, b. bis zum Stillheißen des Wiederholenden schwer getadelt. Wenn demnach die Klagepnnkte des Vorstandes auch schon einfach nach der Klageschrift des Vorstandes sich als solche ergeben, in welchen die sträfliche Willkür durchaus auf Seiten des Vorstandes, die gemessenste, pflichttreue Gesetzlichkeit aber auf Setten des Rabbtners steht, so erscheinen dieselben nunmehr, in dem Zusammenhange mit den von dem Schreiben der Gemeindeglieder an die Hand gegebenen Daten und Aufklärungen, in einem für den Vorstand so gravirenden Lichte, daß der Widerstand gegen dieselben abfeiten des Rabbiners nicht mehr nur als einfaches gewissenhaftes Festhalten an gegebenen Religionsvorschrtften, sondern als eine wahrhaft rettende That für die Erhaltung des ganzen gesetzlichen Rcligionswcsens seiner Gemeinde erscheint. Es ist aber nicht nur der Gottesdienst in der Synagoge, es ist das ganz eigentliche, noch ungleich wichtigere Gebiet des praktischen, religiösen gesetzestreuen Lebens, in welches der Vorstand — nach dem mehrerwahnten Schreiben der Gemeindeglieder — sich die schreiendsten Eingriffe erlaubt, und die pflichtgetreue, amtliche Wirksamkett des Rabbiner! ans einem Gebiete zu stören wagt, auf welcheni und für welches dem Vorstande aNe und jede Competenz abgeht. Wir müssen auf diese Vorgänge um so mehr etngehen, weil in ihnen, die der Vorstand wohlweislich nicht berührt, die eigentliche Wurzel aller seiner pflichtvergessenen Ausschreitungen zu stnden ist, und weil sie auch den von uns noch nicht besprochenen Klagepunkt der Hervorrusuug von ״Processen wegen Religionssachen bei den Be- Horden" lediglich auf das Haupt des Vorstandes zurückfallcn lassen. Es hat nämlich nicht der Rabbiner den Vorstand, sondern der Vorstand den Rabbiner bei dem zuständigen Gerichte wegen einer —• risum teneatis — angeblichen Verbalinjurie angeklagt, daß er, der Rabbiner, ihm, den! Vorstände, in der Synagoge nicht ״Jejascher Cochacho", gesagt!!! Dieser Proceß, noch mehr aber die völlig unerhörte amtliche Mißhandlung, die der Rabbiner von Seiten des