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Jeschurun · 1860-09-01 · Heft 12 (September 1860) · p. 647

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 12 (September 1860)
Article
Das Rundschreiben des Vorstandes zu Stuhlweißenburg gegen Herrn Dr. Gugenheimer, Rabbiner daselbst
Date
1860-09-01
Page
647 (sequence 10)
Language
German
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kritisch Lelenchtct von RObiner Hirsch. 647 stens eine horrende Lächerlichkeit, und wenn er damit den Frieden der Gemeinde aufs Spiel setzt, einen Frevel gegen dieses hochwichtige Gut der Gemeinde. Der Rabbiner aber, der das ihm anvertraute reltgiöse Gesetz auch nicht um diese ״Strohhalmen" — wie der Vorstand meint — kürzen lassen will, der sich beim versuchten Raube dieser Strohhalme der Ungesetzlichkeit und Willkür entgegenwirft, der kämpft allerdings nicht um Strohhalme, der vertheidtgt allerdings ein Gut, das noch höher gilt als der Friede, der vertheidigt bas Prinzip der Gesetzlichkeit und der Pflicht in der Gemeinde, ohne welches Gemeinde, Vorstand und Rabbiner zusammen allen Werth verloren. Der Vorstand spricht aber auch von ״Geistesknechtung", vor der er seine Gemeinde durch Anruf der ächten Prophetengetster retten zu muffen vorgibt. Nun brauchte man den Vorstand nur zu erinnern, daß nach jüdischem — und wir dürfen wohl hinzufügen nach dem Begriffe aller vernünftigen, denkenden Männer — הרוח על הלוחות — die Freiheit im Gesetze wohne, nur Willkür Knechtschaft bedeute, und das das freieste Gemeindewesen sei, in welchem Keiner mit seinem subjektiven Belieben gebietet, sondern Alle gleich unter dem Einen objektiven Gesetze stehen. Allein wir haben bis jetzt nur den Vorstand nach feinen eigeneu Angaben gerichtet, wir müssen nunmehr auch noch in das uns vorliegende Schreiben vieler seiner Gemeindeglieder blicken — und, deren Wahrhaftigkeit einmal vorausgesetzt — so erhalten diese vom Vorstand angebrachten, wie wir aber gesehen haben, nur auf sein eigenes Haupt zurückfallenden Klagepunkte eine Ergänzung, die die Schuld dieses Vorstandes zu einer untilgbaren Größe steigert, und insbesondere ihn — den Vorstand — des Versuchs einer terrorisirenden Knechtung seiner Gemeinde und ihres Rabbiners zeiht, wie sie wohl selten in den Annalen des jüdischen Gemeinwesens vorgekommen — während der Rabbiner unter den schwierigsten Berhältnissen eine anerkennenswerthe Besonnenheit und Ruhe bewahrt hat, die, so weit nur irgend Gewissen und Pflicht es zugelaffen, überall bemüht war Subjektivität, Ehre und Gewissensfreiheit des Einzelnen zu schonen, und nur einem religiösen Gemeinwesen seine gesetzliche Basis unangetastet zu vindtciren. Zuerst die allgemeine Thatsache, daß der Rabbiner mit Auf-

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