Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 12 (September 1860)
- Article
- Das Rundschreiben des Vorstandes zu Stuhlweißenburg gegen Herrn Dr. Gugenheimer, Rabbiner daselbst
- Date
- 1860-09-01
- Page
- 643 (sequence 6)
- Language
- German
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kritisch beleuchtet von Rabbiner Hirsch. 643 rung — was aber liegt mehr auf der Bahn einer vernünftigen Gottesverehrung, der Chvrrock oder das Erinnerungssymbol an Guttes Gesetz? Die schwarze Farbe eines Tischahbeaw-Perochet würde nur höchstens ganz im Allgemeinen mit der Trauerstimmung des Tages harmoniren z gar kein Perochet am Tischah beaw, die nackte, schutzlose heilige Lade drückt aber den ganzen besonder» Schmerz, den ganzen besonder» Verlust und die ganze besondere Gefahr aus, die mit diesem Tage dem einzigen jüdischen Nationalgnte, dem heiltgen jüdischen Bundesgesetze geworden, und ruft unsere Gesammtheit auf, uns als begeisterte Phalanx um dieses schutzlos gewordene Gottesgesetz zu schaarcu. Selbst das frühere Anfstehen zum Morgengottesdienft — der Mensch, der, nm seinem Gotte zn dienen, sich eine halbe Stunde von seinem süßen Morgenschlase abbricht, sich eine halbe Stunde früher aus den Armen des Schlafes aufrafft, hat mit dieser Selbstüberwindung, mit dieser um der ״Gottesverehrung" willen au sich selbst und gegen sich selbst geübten Energie, hat mit diesem früher» Aufstchen schon eine solche stttliche That, einen solchen sittlichen Schritt aus der Bahn zu einer wahrhaften wirklichen Gottesvcrehrung gethan, wie ihn vielleicht alle Chorröcke und Choräle, alle ״gereinigten" Liturgieen und Predigten, alle Aeußerltchkeiten zusammen, nicht erzielen — wie aber das Nichtsrüheransstehen auch nur um eine Schneckenspanne weiter auf der Bahn des Fortschritts zu einer vernünftigen Gottesverehrung zu führen vermöchte, dürste selbst der vollendete Blödsinn nicht heraus zu combiniren vermögen. So könnten wir auch noch die andern sich darbietenden Antithesen beleuchten — wir haben sie aber bereits ohnehin in dem obigen Exposs angedentet und haben alle diese Klagepunkte noch ans einem andern, viel ernstern Gesichtspunkte zu betrachten. Der Vorstand hat nämlich die unerhörte Kühnheit, auf Grund dieser Klagepunkte die Hülse der Rabbtnen und Gelehrten gegen Willkürlichkeit und geistige Knechtung anzurufen, und es ist doch eben er, der Vorstand selbst, den eben diese Klagepunkte mit Entschiedenheit der Willkürlichkeit anklagen, während der Rabbiner mit allen diesen Punkten rein aus dem Boden der Gesetzlichkeit und Pflicht sich befindet und der ungesetzlichen Willkür gesetzlichen Wtderstarid leistet. Daß das Tallith nicht zugerollt getragen werden solle, ist ans- 42