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Jeschurun · 1860-08-01 · Heft 11 (August 1860) · p. 613

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 11 (August 1860)
Article
Preßprozeß Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda
Date
1860-08-01
Page
613 (sequence 4)
Language
German
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Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda. 613 Niemand zu ärger». Ein lukratives Geschäft ist die ״Kircheuzeitung" nicht. Präsident: Glaubt der Herr Kläger, daß sein Verhältniß zur ״Ktrchenzeitung" dem Herrn Kuranda bekannt sein mußte? vr. Brunner: Es steht ja der Verleger darauf. Ich habe die ״Kirchenzeitung" nicht im Verlag, ich würde sonst auch, wie die Uebrigen, einen Laden aufmachen. Herr Kuranda: Die ״Ktrchenzettung" hat so gut einen Laden wie jede andere. Bei Greß ist der Laden der ״Kirchenzeitung". Das Gesetz schreibt für jede Zeitung einen Verleger vor. Die Ost- Deutsche Post hat auch ihren Verleger. Herr vr. Sebastian Brunner erklärt ja, daß er ein Honorar bezieht; das sind privative Verhältniffe, die gehe» uns hier nichts an. Jedenfalls liegt in der Amßerung, die ״Kirchenzeitung" sei ein Geschäft keine Beleidigung und noch weniger eine Schmähung. vr. Brunner: Warum haben sie mir es vorgeworfen? Herr Kuranda: Mir ist darum zu thun gewesen, Ihre Zeitschrift des Schmuckes einer besonder« Idealität und höheren Mission zu entkleiden und zu sagen: Das sind Menschen und Schriftsteller wie ich, das sind Schriftsteller, die honorirt werden und dafür schreiben. Ob Sie Ihre Predigten besser bezahlt bekommen, das ist Ihre Sache und mir ganz gleichgültig. vr. Brunner: Ich brauche aber diesen Vorwurf nicht zu dulden. Präsident: Ich bitte, hier keinen Dialog zu führen. (Heiterkeit.) Im Zusammenhang mit dieser Stelle steht noch der Satz: ״Herr vr. Brunner habe die Judenhetze zu seinem literarischen Industriezweig erwählt." vr. Berger: Ich ersuche den hohen Gerichtshof, das Register der ״Ktrchenzeitung" für den Jahrgang 1859 und namentlich das des zweiten Semesters vorzulesen. Ich habe mir die Mühe gegeben, den ganzen Jahrgang 1859 durchzustudiren und werde dem hohen Gerichtshöfe angeben, welche Nummern des Jahre 1859 Artikel gegen die Inden enthalten. Nur die einzige Nummer 34 ist frei von Juden-Artikeln. Alle übrigen Blätter müssen solche enthalten und zwar sehr oft nicht einen, sondern zwei bis fünf Artikel. Dabet muß ich bemerken, daß einige der hieher gehörenden Artikel vielleicht 40*

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