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Jeschurun · 1860-07-01 · Heft 10 (Juli 1860) · p. 567

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 10 (Juli 1860)
Article
Preßprozeß Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda
Date
1860-07-01
Page
567 (sequence 12)
Language
German
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Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda. 587 Hervorrufen muß, zu trennen von dem Schriftsteller, den ich äuge- ,griffen Halle. Ich habe nicht gesagt, die ״Kirchenzcitung", sondern direkt ״Herr Sebastian Brunner" und nicht ״Herr Dr. Sebastian Brunner" sagte, geschah, weil ich nicht an den Dr. Theologiae erinncrn wollte. Nur mit dem Schriftsteller, der die Feder führt, wie ich, der mit mir auf gleichem Boden steht, trat ich in eine Polemik ein und nicht mit der Kirche. Dr. Brunner: Hier steht Ktrchenzeitung. Präsident: Ich ersuche den Herrn Dr. Brunner, nicht zu sprechen, wenn Jemand Anderes spricht. Sie dürfen Niemanden unterbrechen und werden schon später das Wort bekommen. (Der Präsident wendet sich an Herrn Kuranda und berührt den ersten Anklagepnnkt.) ״Da ihn die rohen Schmähartikel gegen ein anderes Wiener Blatt aus die Anklagebank gebracht und ein Strafurtheil ihm zugezogen haben, versucht er es jetzt mit uns." Es ist dies die erste Stelle, die gegen sie belastend angenommen worden ist. Woher haben Sie gewußt, daß Dr. Brunner vcrurtheilt worden ist? Herr Kuranda: Durch Veröffentlichung in der ״Presse". Präsident: Hat ihr Blatt auch die darauf bezügliche Notiz gebracht? Herr Kuranda: Dessen weiß ich mich nicht mehr zu erinnern. Die ״Presse" hat die Nachricht von der Verurtheilung gebracht und der Prozeß wurde auch später in einer Broschüre veröffentlicht. Präsident: Sie mußte» also voraussctzen, daß es ohnedies Jedermann wisse? Herr Kuranda: Wenn wir jedes Mal voraussetzen würden, daß Dasjenige, was in anderen Journalen gestanden hat, Jedermanu bekannt sei, so wäre dieses für unsere Leser sehr mißlich. Jede Zeitung muß häufig ihrem eigenen Publikum sagen, was das Pubkikuui anderer Blätter schon weiß. Es wird mir in diesem Punkt in der Klage die Absicht der Schmähung zugemuthet. Mit gutem Gewissen aber kann ich sagen, daß ich mit dieser Bemerkung die Absicht einer Schmähung nicht hatte; die Erwähnung jener That-

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