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Jeschurun · 1860-07-01 · Heft 10 (Juli 1860) · p. 559

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 10 (Juli 1860)
Article
Preßprozeß Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda
Date
1860-07-01
Page
559 (sequence 4)
Language
German
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Sebastian Brunner contra Ignaz Kuraiida. 559 bedient sich Herr Brunner, indem er die häßlichen und gehässigen Pamphlete gegen die Juden unter der Ucberschrift einer Kirchenzeitung erscheinen last;" ferner ״die Kirchenzeitung sei eine Harlekinsjacke von ausgeschnittenen Zeitungsfeh en, Nachdruck und wieder Nachdruck, wobei das Nedaktionssystem in der Befriedigung der Skandalsucht liegt", weiterS: ״Nicht die Kirche sondern die Interessen des Geschäftes, das Herr Brunner betreibt, scheinen solche Artikel zu erfordern; der Literat, der die Kirchenzeitung herausgtbt, sucht seinenMeschästlichen Vortheil wie irgend ein anderer literarischer Jndnstrieller — Herr Sebastian Brunner hat die Judenhetze zu seinem literarischen Industriezweig erwählt," dann: ״Man kennt die Methode ves berüchtigten Vehse; wer die deutschen Fürsten- Hofe und Königsgeschlechter nur aus den Memoiren beurtheilen wollte, welche dieser bösartige und gewissenlose Mensch aus den Abfällen der Geschichte, aus alten Schmähschriften, Pamphleten und notorischen Lügcnchronikcn zusammengetragen hat, um Schmach und Schande über Alles zu verbreiten, was seine schmutzige Feder berührt, welchen entsetzlichen Begriff von dem Charakter und der Entstehungsgeschichte der ersten Familien Deutschlands würde der erhalten! Herrn Sebastian Brunncrs Prozedur gegen die Juden ist aber nicht im mindesten von der des säubern Herrn Vehse verschieden." Endlich: ״Spekulanten wie Herr Sebastian Brunner hat es auch in früheren Jahrhunderten in Menge gegeben." Diese Stellen sind gewiß von der Art, daß man von ihnen sagen kann, Dr. Sebastian Brunner werde dadurch verächtlicher Eigenschaften und Gesinnungen geziehen, wodurch gemäß § 491 St. G. der Thatbestand einer Ehrenbeleidigung begründet wird. Wenn der Beschuldigte anbringt, er sei durch die berechtigte Indignation über eine Reihe maßloser Aufsätze des Dr. Brunner zu diesem Artikel veranlaßt worden, so kann, selbst diese Berechtigung angenommen, darin keine Entschuldigung für ihn vor dem Strafgesetze liegen, indem nach demselben eine Beleidtgung dadurch nicht straflos wird, daß der Beleidiger früher selbst beleidigt worden ist. Da nun De. Sebastian Brunner innerhalb der im § 530

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