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Jeschurun · 1860-07-01 · Heft 10 (Juli 1860) · p. 558

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 10 (Juli 1860)
Article
Preßprozeß Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda
Date
1860-07-01
Page
558 (sequence 3)
Language
German
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558 Preßprvjeß. Rücksicht auf § 493 ebenda, strafbar nach dein § 483 des Strafgesetzes, rechtlich beschuldigt erscheint. Der Angeklagte wird auf freiem Fuß belassen. (Gründe.) Ignaz Kuranda, von Prag gebürtig, 48׳ Jahre alt, israelitisch, verhcirathet, Redakteur des in Wien erschci- «enden Tagsblattes ״Ost-Deutsche-Post", bisher unbescholten, ist in seinem Verhöre geständig, baß er der Verfasser des in der am 28. Jänner d. I. ausgegebenen Nummer 28 der vsrerwähnten Zeitschrift enthaltenen Artikels sei, welcher Artikel ״Herr Sebastian Brunner" überschrtebcn ist, mit den Worten: ״Wir haben seit dem Bestehen dieser Zeitung" beginnt und mit den Worten: ״Wohin zielt seine Arbeit" schließt. Gleich im Beginn dieses Artikels, dessen unmittelbare Beziehung auf die Person des Dr. Brunner aus dessen lieberschrift hervorgeht und in welcher Beziehung die Nertheidigung des Beschuldigten ״er habe nicht diese Person, sondern nur den Literaten Brunner im Auge gehabt", wohl im Sinne des Strafgesetzes eine nähere Würdigung nicht verdient, kommt die Steste vor: ״Da ihn die rohen Schmähartikel gegen ein anderes Wiener Blatt auf die Anklagebank gebracht, und ein Strafnrthcil ihm zugezogen haben, versuchter cs jetzt mit uns." Diese Stelle begründet unzweifelhaft den Thatbestand der im § 497 St. G. bestimmten Art der Ehrenbelcidigung, da wohl aus dem ganzen Inhalte des fraglichen Artikels dieser Anführung kaum eine andere Absicht zu Grunde liegen kann, als die den I>. Sebastian Brunner zu schmähen. Was den übrigen Inhalt dcS Artikels betrifft, so behauptet der Beschuldigte wohl, er habe Nichts darin geschrieben, was über die Grenzen einer guten, ernsten, wenn auch scharfen Polemik hinansgehe, und daß die satyrischen Ausfälle nicht das Maß übersteigen, dessen die besten deutschen Schriftsteller in solchen Lagen sich bedient haben. Es komme» aber in diesem Artikel Stellen vor, wie: ״Es ist ein alter Kunstgriff schlechter Verlagsstrmen, Bücher, von denen sic wiffcn, daß sie ob ihres unsittlichen und gefährlichen Inhaltes in irgend einem Staate verboten sind, unter falschem Titel dorthin zu versenden — eines ähnlichen Kunstgriffes

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