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Jeschurun · 1860-06-01 · Heft 9 (Juni 1860) · p. 478

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Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 9 (Juni 1860)
Article
Das Hamburger Attentat
Date
1860-06-01
Page
478 (sequence 13)
Language
German
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478 D«s Hamburger Attentat. Das sind Fragen und Betrachtungen, deren man sich uumögltch beim Anblick dieser Zustände erwehren kann, und zu deren Lösung mau sich vergebens nach einem Begriff, unter welchem dem Staate daS jüdische Religionswcsen erschienen sein könne, vergebens nach einer Analogie aus andern kirchliche» Verhältnissen umsieht, die den Staat in dieser Angelegenheit geleitet haben dürfte. In keiner irgend welcher confessionellen Gemeinschaft steht wohl die Frage, ob nach kanonischem Rechte eine Ehe zulässig oder unzulässtg ist, einem ״Vorstehercollegium", einem Collegium von Männern znr Entscheidung zu,die officiell im kanonischen Rechte völlige Idioten sein können, in keiner die Wahrung dieses kanonischen Rechtes den Händen eines — in Beziehung zur Kenntniß dieses kanouischen Rechtes — officiellen Jdioten-Collegiums so völlig überantwortet, daß gegen so tief einschneidende irrthümltche oder absichtliche Etnschreitungen eines solchen Collegiums keinem Mttgliede der Gemeinde ein Einspruch- und Wtderspruchsrecht zustande! Alle diese Räthsel, oder doch die meisten, finden aber, wenn gleich nicht ihre rechtfertigende Begründung, so doch ihre nahezu natürliche Erklärung in einem Umstande, der freilich an sich als das bedenklichste und räthselhafteste Grund-Uebel erscheinen dürfte. Das israelitische Vorsteher-Collegium iu Hamburg ist ganz und gar keine Vertretung der israelitischen Gemeinde in Hamburg, ist kein israelitischer Gemeinde-Vorstand! I Vor etwa so und so viel Jahren wurden neun Männer zu Vorstehern ernannt, von denen jährlich einer austritt, die übrigen acht bringen drei dem Senate zum Vorschlag, der Senat ernennt von diesen dreien einen, gewöhnlich den in erster Linie designtrteu, ״ die Gemeinde, die israelitischen Gemeinde ist bei dieser Ernennung völlig nnthätig, sie hat keine Wahl, ste, die Gemeinde, ist für die Bestellung von Männern, die noch dazu mit so antokraiischer Machtvollkommenheit ihre heiligsten Interessen wahrnehmen sollen, gar nicht vorhanden!! Das dürfte nach dieser Seite hin als das Grund-Uebel, aber auch als das Grund-Räthsel erscheinen. Das Vorsteher-Collegium in Hamburg hat seine Vollmacht nicht von der Gemeinde, sondern vomStaatc.

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