Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1860)
- Article
- Das Hamburger Attentat
- Date
- 1860-06-01
- Page
- 469 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Artikel II. Der Vorgang. 469 tiven sondern anch die religiösen Frageil zu berücksichtigen habe, wenn, wie in dem vorliegenden Falle, der Vorstand sich zur Erthetlnng eines unbedingt zustimmigen Attestes veranlaßt gesehen, einzelnen nicht unmittelbar dabei betheiligten Gemeindegliedern dagegen ein Wtderspruchsrecht nicht zngestanden werden könne. Die remonstrirenden Gemeindeglieder wandten sich hierauf an das Vorsteher-Collegium, erhielten aber die Antwort: Das von ihnen, den Vorstehern, bezüglich der gegengmwärtigcn Verheirathung der Frau Wittwe Heilbut befolgte Verfahren wäre von den vorhandenen Verhältnissen unbedingt vorgeschrieben gewesen. Die Ehe derselben mit dem verstorbenen Heilbut sei im Jahre 1851 von einem in voller amtlicher Wirksamkeit stehenden jüdischen Geistlichen, dem Großh. Oldenburgischen Landesrabbiner Herrn I)!-. Wechsler vollzogen und etngesegnet worden, und 1853 habe der Senat bei der, gelegentlich Registrirung eines Kindes von einer Seite angeregten Frage, nochmals deren vollkommen auch kirchlich außer Frage gestellte Legitimität erklärt. Es habe demzufolge schlechterdings nicht in der Befugniß der Vorsteher gelegen, bei der abermaligen Verheirathung dieser Frau anders zu verfahren als bei der jeder andern Wittwe die zu einer neuen Ehre schreitet. Somit sei hier eine religiöse Frage gar nicht in Betracht gekommen, da eine solche bereits früher erledigt worden wäre, und so sei kein Grund zu einer weiteren Erörterung der Sache vorhanden. Hiermit war die Sache erledigt und — der zweite Ehebruch ward durch den Prediger des Israelitischen Temhels, D!\ Frankfurter in Hamburg, ״eingesegnet".