Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1860)
- Article
- Die Landrabbiner-Conferenz zu Hannover
- Date
- 1860-01-01
- Page
- 214 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
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- IRI
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214 Die Landrabblner-Conferenz zu Hannover. S. Gliedern und auf Jeden besonders, der sich mit der Wohlfahrt seiner Mitmenschen beschäftigt, heraberfleht, mindestens gleich wichtig und gar kein Grund abznsehe», warum das Folgende diesem durch eine besonders feierliche Handlung vorzuziehen sei. Diese Reverenz nach oben und eine besondere Loyalität soll aber wahrscheinlich auch durch die voraussichtliche Einführung eines nochmaligen Gebets ״für König und Vaterland" am Schluffe einer jeden Predigt an den Tag gelegt werden, denn sonst könnte nicht eine Anordnung sich so bestimmt aus daffelbe beziehen. Wir glauben hingegen, dafl dieser besondere und wiederholte Ergebenhettsausdruck höchst überflüssig und ungehörig sei und halten dafür, dafl was zu viel vom Nebel ist. Bei der fünften der von uns beispielshalber hervorgehobenen Anordnungen wären wir sehr begierig, von der Conserenz selbst deren Begründung zu vernehmen. Es läflt sich in der That nicht im Entferntesten absehen, welche bessere Gestaltung der Gottesdienst dadurch gewinnen soll, daß für die Folge der Rabbiner oder in dessen Abwesenheit der Synagogenvorsteher, ausschließlich das Ein- und Ausheben der Thora besorgt. Ist es doch eine so schöne Sitte, daß man die Beschäftigung mit der heiligen Thorarolle in so viele Hände gelangen läßt, wie nur möglich und dafür Sorge trägt, daß ein Jeder sich mit einer Verrichtung bei derselben bethetligen kann. Die Thora ist ja Gesammtgut der jüdischen Gemeinde, nicht des etwa bevorzugten Standes der Rabbiner, und prägt sich doch in dem Eifer, mit welchem jeder Einzelne sich zu einer Ehrenfunction bei derselben drängt, die innige Verehrung aus, die dem Gesetze entgegengetragen wird. Nun will die Conserenz diese schöne Sitte verbannen, will die Functionen womöglich in die Hände der Be- ,amten ausschließlich legen, wie dies ja anch in der fernen Anordnung, daß die übrigen Funktionen wie גלילה הגבהה פחיחה u. s. w. von dem Chasan und Schamesch übernommen werden können, noch deutlicher aus gedrückt wird. Wir unserer Orts können in diesen Bestimmungen Nichts anheres erblicken, als die Absicht den Gemetndebeamten bei dem Gottesdienste eine größere Wichtigkeit betzulegen, als dies seither der Fall gewesen und sie mit einem — wenn auch hierdurch nur ge-