Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1860-01-01 · Heft 4 (Januar 1860) · p. 213

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 4 (Januar 1860)
Article
Die Landrabbiner-Conferenz zu Hannover
Date
1860-01-01
Page
213 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2932754-2932877-2932882-2944322--05299-2944383
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Landmbbtmr-Evnftrenz zu Hannover. 3. 213 der Conferenz vorgeschwebt zu haben. Wir möchten aber dann doch wissen: wann ward der Zweck des Gottesdienstes besser erreicht als noch jeder Einzelne ans vollem Herzen und auch aus voller Brust betete, oder jetzt, wo eine feierliche, wie man das nennt, lautlose — andachtlose häufig — Stille in der Synagoge herrscht und Vorsänger und Chor allein stch hören lassen dürfen? Man wird, so schmerzlich es auch ist, der Wahrheit die Ehre geben und gestehen müssen, daß im Allgemeinen unsere Väter mit wahrhafterer, innerer Andacht beteten, als wir, die wir freilich dafür eine seierlichere, äußere Uniformität erzielt haben und es für unanständig halten, wenn Jemand, von seinen Gefühlen hingerissen, die Stimme Einmal etwas lauter erhebt, als sein Nachbar. Um des sogenannten Anstands willen, haben wir die alte, ächte, jüdische ״Kewana" hingegeben. — Jenen zu fördern scheint uns diese Bestimmung von den Landrabtnen für gut befunden zu sein, — wir glauben aber entschieden zum Nachtheil des wirklichen Zweckes des Gottesdienstes. Die Conferenz scheint auch nicht bedacht zu haben, ob es angemessen sei, daß, wenn der Borbeter noch nicht den Verlust seiner Eltern zu betrauern gehabt, er den Kubisch der Leidtragenden mit- und nach dieser Anordnung recht eigentlich bete. Eine nicht wohl angebrachte Ergebenheitserklärung dürfte die Conferenz mit der Bestimmung, daß bei dein Gebete für den König und die königliche Familie stch die Gemeinde ״stehend zu halten hat" beabsichtigt zu haben. Das jüdische Volk hat, unserer Ansicht nach, während einer ganzen Reihe von Jahrhunderten seine volle Ergebenheit und Anhänglichkeit gegen Vaterland und Regierung hinlänglich documentirt, ohne daß es dieser neuen Anordnung bedurft hätte; — und unter dem härtesten Drucke und den entehrendesten Beschränkungen haben die Jirden allsabbathlich für das Wohl der Regierung gebetet, die ihnen die ersten Menschenrechte versagte. Daß aber nun dieses Gebet für den Landesregenten durch eine solche Bestimmung, wie die vorliegende, noch besonders hervorgehoben werden soll, darin dürfte eine Zurücksetzung anderer nicht minder heiligen Gebete liegen. So wäre doch z. B. das Gebet, das diesem unmittelbar zuvor steht und den Segen des Allerhöchsten aus die ganze Gemeinde in allen ihren 14«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.