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Jeschurun · 1860-01-01 · Heft 4 (Januar 1860) · p. 212

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 4 (Januar 1860)
Article
Die Landrabbiner-Conferenz zu Hannover
Date
1860-01-01
Page
212 (sequence 3)
Language
German
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212, Die LandraMuer-Confemiz zu Hannover. ■ 3. bot zu übertreten — dann würde die Anwendung dieses Rechtes seitens der Gesammiheit gegen den Einzelnen möglich und unter Umständen sogar heilsam sein können. Aber wir fragen: wird ein Landrabbiner in Folge der Aufforderung einer Gemeinde Jemanden durch die Gerichte zum Besuche des Gottesdienstes am Sabbath anhalten lassen, der z. B. vorgibt, der an diesem Tage fallende Wochenmarkt nehme ihn zu sehr im Geschäfte in Anspruch, daß er verhindert sei, die Synagoge zu besuchen, oder der erklärt, er kümmere sich gar nicht um die jüdische Religion, seiner Ansicht nach wäre das ganze Judenthum veraltet, man solle den Sabbathgottesdienst ans den Sonntag verlegen, dg hätte er Zeit? Wir haben eine Schilderung unserer jüdischen Zustände bereits am Eingänge unserer Besprechung gegeben und wir sind fest überzeugt, daß dergleichen Einreden nichts weniger als selten erhoben werden dürften. Freiwillig würden in diesen und ähnlichen Fällen die Strafe gewiß selten oder gar nicht entrichtet werden und bei einem Prozesse, der, deswegen öfters bis in höhere Instanzen verfolgt werden könnte, wäre es noch sehr zweifelhaft, ob derselbe zu Gunsten dieser Anordnung entschieden werden würde. Wir glauben kaum, daß man unter solchen Umständen nun auch wirklich durch gerichtliche Eintreibung der Geldbuße zum Besuche der Synagoge zwingen werde und sind auch der Ansicht, daß durch einen derartigen Zwang dem Judenthum kein Dienst erwiesen wird. Wenn wir demnach diese Bestimmung als höchst unpraktisch bezeichnen müssen, so ist die Anordnung, daß das Kadischgebet vom Vorbeter laut vorgetragen und von den Leidtragenden leise mitgebetet werden soll, eine um Vieles bedenklichere Neuerung. Haben sich durch den bisherigen Gebrauch, daß jeder Kadisch entweder nach der Reihe von einem Leidtragenden, oder daß alle ' Kadischim von sämmtlichen Leidtragenden zusammen, wie das z. B. hier in der Hauptstadt üblich ist, laut gebetet wird, irgend welche Nebelstände herausgestellt? Wir wüßten nicht. Nur das Bestreben den Gottesdienst möglichst einförmig leise abgehalten zu wissen, kann hier das Motiv sein; denn lediglich Neuerungssucht will die Conferenz sich doch nicht Wohl als Beweggrund zu ihren Beschlüssen unterstelle» lasse». Das Gespenst der ״lauten Judenschule" scheint

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