Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1859)
- Article
- Die Juden und die Spaziergänge in Frankfurt a. M. im Jahre 1769
- Date
- 1859-12-01
- Page
- 144 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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I 144 Die Juden und die Spaziergänge in Fcanffurt a. M. im Jahr 1769. j ״daß sie auch in der Statt, außerhalb der Stadt, an dem Mayn, und andern Orten der Stadt weder bei Tag oder Nacht, nicht hini und wieder spazieren sollen rc." — Wie können sie also nur mit einigem Schein rechtens fordern, ihnen den Eintritt auf einen der Stadt so nahe gelegenen und zu der Forttstkation gehörigen Gang zu gestatten. Sie führen zwar an, daß Gärtnern, Knaben und Bettlern der Gang erlaubet sehe, dieses passet aber nicht auf sie, denn erstere dürffen zwar darauf gehen, aber nicht mit Schubkarren sahren, die andern müssen sich ruhig Halterl und in Ansehung der Bettler ist ihr Vorgeben eine derbe Lüge, indem die Wachen von Thor zu Thor patrouilliren und die Bettler vertreiben oder wegnehmen.! Und warum soll Obrigkeit nicht frei stehen, dieser oder jener! Gattung Menschen den Eintritt an diesen oder jenen Ort zu vor-; wehren? Selbst Offiziers, dieser so geehrte Stand, dürsten nicht! überall hingehcn, und in ganz Frankreich darf keiner eine Hochzeit besuchen» In Leipzig darf kein Handwcrks-Pursche auf die Promeuade vor dem Peters-Thor gehen. Kein Livrce-Bedienter, der doch sonst nicht beleidigt werden darf, kann einen Ball betretten. Hier ist zu gewissen Zeiten denen angesehensten Leuten der Spazier-Gang auf denen Wällen verboten; selbst die hiesigen Juden dürsten nicht vermöge der vorhandenen gedruckten Veroednnngen in die Allee auf dem Noßmarkt, und vor dem Gallenthor nicht durch den Kreutzj Gang"'), nicht über den Nömerberg auf der Seite des Römers, nicht! auf das Pfarreisen'*) **) und das Fischerfeld gehen, und haben sich noch nicht j darüber beschweret, und warum beklagen sie sich jetzo, da ihren der! Gang auf dem Glacis aus vielen politischen Ursachen verboten! wird'? Dergleichen Verordnungen gehören zur Polizey, und keinem j Privato, noch weniger aber einem Inden. Zu dem stehet frcy, hierj innen nach eigenem Gefallen zu handeln, wenn anders Zucht und! Ordnung erhalten werden soll. > *) Fnhr'e von dem Barfüßerkloster in die Wedclgasse, ist feit! 1840 abgerissen.! **) Die Straße an der Nordseite des Domes. j