Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1859)
- Article
- Die Juden und die Spaziergänge in Frankfurt a. M. im Jahre 1769
- Date
- 1859-12-01
- Page
- 141 (sequence 4)
- Language
- German
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von Dr. W. Basse. 141 Weges, hin und her bedienen, und dabey gleichermaßen sich bcschciden erzeigen sollen; hicrnächst 4) Wird denen Inden ferner die Beschickung dercrjenigcn Post-Wägen, so auf den Montag gantz frühe abgehen, und weswegen die Charten schon Abends zuvor geschlossen und hernach keare Briefe oder Päcklcins mehr angenommen werden, auf die Sonntage dergestalt vcrstattet, daß sie damit den geraden Weg die Zeil hinauf, und an der Hauptwache vorbei), bis an die Bockcnheimer Gasse, sodann zu dem Hcffcn-Cassclischen Post-Wagen den Weg hinter denen Predigern her, nach dem Hayner-Hof, zu halten und sonsten weder zur rechten noch zur linken Hand auszuschwcifsen haben. 0) Werden alle und jede Juden diesen Obrigkeitlichen Verordnnngen auf das genaueste nachzuleben, und dasjenige, waö ihnen hierunter gestattet worden, in keine Wege zu missbrauchen, bei Vermeidung vhnanSbleiblicher, auch wohl, dem Befund nach Schantzen- oder Gefängnuss-Strafc, ernstlich erinnert und angewiesen. 6) Hat es bei denen bereits vorhandenen Obrigkeitlichen Verordnnngen, und der bisherigen Observanz, daß denen Juden auf Sonn- und Feyertägen, weder vor noch nach der Bct-Stunde, das Verreisen von hier znzulasscn, cs geschehe dann mit Erlaubnuß der Herrn Bürgermeister und unter Beobachtung und Prästirnng dessen was die Tax- Nolle Unserer Stadt-Kanzley dcsfalls mit sich bringt, die ankommcnde Inden aber vor geendigter Bct-Stunde, anders nicht, als gegen Entrichtung des Tax-Rollmüßigen einen Gulden, nach der Bct-Stunde hingegen frey denen Stadt-Thoren hereingelassen werden sollen, lediglich sein Bewenden. 7) Sollen alle Inden und Jüdinnen sich des Spazierengehcns in der Allee auf dem Noßmarkt zu allen Zeiten schlechterdings enthalten, und 8) Kein Jude sich unterfangen, in der Stadt auf denen Gassen nnd vor denen Häusern Taback zu rauchen, bcy Vermeidung ernster Bestrafung in Contravcntionö-Fällen. Wornach sich also die Judcnschafft zu achten, und vor Strafe zu hüten hat. Lonotusum in Seuatu, den 24tcn Fcbruarii 1756."