Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1859)
- Article
- Die Juden und die Spaziergänge in Frankfurt a. M. im Jahre 1769
- Date
- 1859-12-01
- Page
- 140 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2932754-2932877-2932881-2944177--05175-2944260- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
140 Me Inden und die Spaziergänge in Frankfurt a. M. im Jahre 1769. auf die in der Stättigkeit §. 26 benannte Zeit von Charfreytag inclusive an, bis nach denen Oesterlichen Tagen, den ganzen Tag über, mithin sowohl vor, als nach geendigter Bet-Stunde, *) wie auch alle Feyertage vor geendigtem vormittägigen Gottesdienst, *־*) in ihrer Gasse sich enthalten, und in denen Strassen der Stadt nicht antreffen lassen sollen. 2) Werden zwar hievon die Nothfälle ausgenommen und ist deöhalben die nvthige Verfügung bereits gemacht worden, daß die Juden an den Zuden-Brücklein in das Becker- und Krämerö Haus auch in das Beckerhaus gegen der Inden-Gasse über, wie ingluchen an den Brunnen am Zeughaus, *־** ***)) weniger nicht diejenigen Inden, welche Hebammen, Doetores NMcürirw, oder Barbirer, zu ruffen, oder in die Apothck zu gehen hätten, an denen Sonn- und Feyertägen, wie auch Freitags frühe unter der Kirche, ohugehindert passirt werden sollen; Es werden aber auch die Juden solche Obrigkeitliche Eoncession nicht zu mißbrauchen, und zugleich in solchen Fällen jedcsmahl den geradesten und kürzesten Weg, ohne allen Umschwcif zu nehmen, und sich dabei ruhig, still und sittsam zu betragen, nachdrücklichst erinnert. Sodann 3) Gleichwie, was die Ablaugung derer Briefen von der Post anbetrifft, der eingezogenen Erkundigung nach, ein hiesiger Schutz- Jude hiezu eigcnds bereits bestellet ist: also wird zwar auch denen Juden, welche Briefe abzngeben haben, die Beschickung derer Posten und Mark-Schiffen an bemeloeten Sonn- und Feyertägen, gleichwolen aber anderster nicht, erlaubet, als daß sie sich in Besuchnng der Kayserlichen Post, in so lange selbige an jetzigem Orte verbleiben wird, des Ausgangs an dem Thor der Bornheimer-Pforte durch die Tonges-Gasse, und zu dem Mark-Schiff gleiches Weges und über den Licbfrauen-Berz durch die neuen Kräme, über den Sclmstags-Berg °) und dem Fahrthor hinaus, uud keines anderen *) Wurde und wird täglich von 4 bis 5 Uhr Nachmittags gehalten. *'*) Wird zu gewöhnlicher Kirchenzeit von 9 bis 10 Uhr gehalten. ***) Die jetzige Konstabler Wache am Eck der Zeil und Fabrgasse; der Brunnen steht hinten am Zeughaus der Judengasse gerade gegenüber. °) Ist die östliche Halste des Nömerberges.