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Jeschurun · 1859-12-01 · Heft 3 (Dezember 1859) · p. 128

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 3 (Dezember 1859)
Article
Aus einem Briefwechsel über die Psalmen
Date
1859-12-01
Page
128 (sequence 5)
Language
German
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128 Aus einem Briefwechsel nationalen Kreisen in dem Grade verschieden sein müsse, in welchem die jüdische Nationalität selbst sich von der Nationalität andrer Völker unterscheidet, und daß eben die Verkennung dieser Verschiedenheit den göttlichen Unwillen hervorgerufen, als das Volk zu Samuels Zeiten einen König forderte. Nicht die Forderung an sich -- wie dies längst erkannt — die Motive und Zwecke, die das Volk dabei im Auge hatte, somit der ganze Begriff, den das Volk mit dem Namen ״König" verband, war das in Israel und für Israel Verwerfliche. Dieses Verwerfliche kann auch nicht ohne Weiters in dem "״ככל הגוים der Forderung 1. Sam. 8, 5 liegen; in dem göttlichen Gesetze 5. B. M. 17, 14 heißt es auch: ככל הגוים אשר סביבתי. Zn der That war das Königthum in Israel keine Abnormität. Wie der Hohepriester und die Sanhedrin 3. B. M. 4, 3 und 13, so gehört auch das. 22 נשיא, der Fürst, zur normalen Gliederung der jüdischen Volksvertretung. Es ist dies, wie die Ueberlieferung, Horioth 10 a lehrt, nicht ein Stammesfürst, sondern der Fürst der Nation, der König. Fragen wir uns nach der Bedeutung des Königthums für das jüdische Nationalleben, so fehlen in conereto alle die Attribute, die bei allen andern Völkern wesentlich die Königsmacht und die Königswirksamkeit bedeuten. Nach Innen ist weder für legislatorische noch executive, noch etwa wie bei einigen Völkern des Orients für priesterliche Wirksamkeit eines Königs als solchen irgend ein Raum gelassen. Eigentliche Legislatur, Gesetzgebung, ist ja überhaupt in Israel nicht erst ein Produkt des nationalen Lebens. Israels Gesetz ist ein Gegebenes, von Gott gegeben. In Israel ging das Gesetz nicht aus der Nation hervor, sondern die Nation ans dem Gesetze und für das Gesetz, nickt das Gesetz entwickelt sich aus der Nation, sondern die Nation ans und an dem Gesetze. Was aber an Interpretation, Erhaltung und Ausführung des Gesetzes sich als Aufgabe des jüdischen Nationallebens ergab, das war völlig durch שופט und כהן, durch die richterliche und priesterliche Würde und Wirksamkeit erschöpft. Nach Außen fehlt auch ursprünglich jedes Bedürfnis) einer Permanenten Vertretung und Tbätigkcit. Mit Eroberung des Landes sollte eigentlich die kriegerische Ausgabe des Volkes abgeschlossen sein. Weitere Eroberungen hatte Israel nicht zu machen. Der für die Verwirklichung

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