Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1859-1860)
- Issue
- Heft 2 (November 1859)
- Article
- Ein ganzer Abschnitt des Schulchan Aruch abrogirt! und "Maimonides ein Antitalmudist!"
- Date
- 1859-11-01
- Page
- 96 (sequence 9)
- Language
- German
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96 Zwei ״religionSgcschichtllche" Entdeckungen des Herrn Löw klar, daß auch die erwähnte Stelle, die Hr. Löw zweimal anführt, für feine Behauptung noch nicht das Geringste beweist. Wir kommen nun zu dem letzten Belege des Hrn. Löw, der darauf beruht, daß Maimonides der Schabbat 109 a ausgesprocheneu unb D. Chajim 4, 2 aufgenommenen Bestimmung nicht erwähnt. Wäre nun diese Bestimmung in allen übrigen Compendien des Talmud ausgenommen, so wäre es allerdings sehr ausfallend, daß dieselbe in Mischne Thora fehlt; nehmen wir aber die übrigen Compendien zur Hand, so sehen wir, daß sene Bestimmung nicht blos in Mischne Thora, sondern auch ר׳ ירוחם * סמ״ק * סמג ר״אש ♦ רי״ף fehlt; *) wem könnte aber, ohne sich lächerlich zu machen, bcifallen, R. Zsak Alfasi, R. Ascher, R. Moses aus Couch, R. Zsak aus Corbeil und N. Jerucham darum, weil sich in ihren Werken jene talmudische Bestimmung nicht vorfindet, als Opponenten gegen den Talmud zu bezeichnen? Jeder, der die talmudischrabbinische Literatur kennt, wird wohl wissen, daß in jedem der älteren Compendien die eine oder andere im Talmud ausgesprochene unb im Sch. 91. aufgenommene Bestimmung fehlt; ein solches Fehlen kann aber einen Unbefangenen ebenso wenig zu einem Zweisel an der streng talmudifchcn Gesinnung des Verfassers jenes Compendiums veranlassen, als es die Verbindlichkeit der betreffenden Satzung aufzuheben vermag. Ist eine talmudische Bestimmung im Schulchan Aruch ausgenommen, so kann der Umstand, daß sie in früheren Compendien nicht vorkömmt, ihre verpflichtende Kraft für uns durchaus nicht schwächen, aber auch nicht zu der Meinung berechtigen, daß der Gesetzeslehrer, in dessen Compendium die eine oder andere Bestimmung fehlt, sie in Folge einer prinzipiellen Dtvergenz mit dem Talmnd unerwähnt ließ. Demgemäß ist auch der letzte Beweis, den Hr. Low für seine Behauptung bringt, nichtig; "die von ihm zitirte Bestimmirng fehlt auch in den Compendien solcher Gesetzeslehrer, in Bezug aus die er gewiß ebenfalls zugeben *) Bemerkenswerth ist, daß diese Bestimmung von Abudraham im Namen des N. Jakob b. Ascher angeführt wird, da es in ם' אבודרהם f. 15 b heißt: וכתב ה״ר יעקב בן הר״אש שצריך לערות המי' על ידיו ג' פעמים.