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Jeschurun · 1859-09-01 · Heft 12 (September 1859) · p. 639

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 12 (September 1859)
Article
Grundlinien einer jüdischen Symbolik
Date
1859-09-01
Page
639 (sequence 8)
Language
German
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VH. Die Stiftshütte. 2. Die Stoffe. rs eot iler >ir gaß ־* fr Pt tie :re ׳in rcieit 'tnd >tC >cv darboten und, indem sie dem Menschen alle strebenden und sich entwickelnden Wesen nur im gehorsamen Dienste seines Gesetzes strebend und sich entwickelnd zeigten, zeigten wie Alles dem großen Ordnungsworte: wod! für seine Gattung! das heißt sa: für seine Bestimmung und Aufgabe! gehorcht, sie ihm, dem Menschen und Juden die große Mahnung brachten: auch seinerseits seiner Gattung und Art, d. h. seiner Bestimmung als Mensch und Jude getreu zu bleiben, nur menschenwürdig und judenwürdig zu streben und sich zu entwickeln und sich nur in dem Geleise des Gesetzes zu bewegen, daS nichts anderes will, als das große, die ganze organische Welt beherrschende Wort למינהו, ihm für seine Bestimmung zum Bewußtsein und Verstäudniß und zur freien Anerkennung und Erfüllung bringen. Diese Mahnung tritt uns überall in unserm ganzen Umgange mit der organischen Welt, bet dem Feldbau, bet der Viehzucht, bei der Arbeit mit Thierkräften, bei der Nahrung von Thierstoffen, bei der Kleidung entgegen und immer charakteristischer, je mehr die Verwendung der organischen Welt in den hohem, unmittelbaren Dienst der Pflege des Menschendaseins tritt, und je weniger es sich da um eine objektive, wirklich naturwidrige Störung gegebe- »er Weltgesetze handelt. Uns beschäftigt hier zunächst das Verbot der Wolle- und Flachs- Mischung in unserer Kleidung. Wenn nun dieses Verbot uns nicht die Kleidung aus gemtschten Stoffen überhaupt untersagt, sondern nur die Mischung von Wolle und Flachs in unserer Kleidung und Bedeckung verbietet, so kann dieses Verbot nicht nur eine Erinnerung an den großen Ordner und Bestimmer seines Weltenreiches und an sein auch uns unsere Bestimmung zuweisendes und anweisendes Gesetz im Allgemeinen beabsichtigen, sondern es muß gerade diese Mischung in einer ganz besonder» Beziehung zu unserer Bestimmung stehen, muß für die Vergegenwärtigung unseres Gattungsgesetzes, d. i. ja unserer menschlichen Bestimmung, ganz besonders charakteristisch sein und ist dies um so mehr zu erwarten, je inniger, wie wir dies in unsern Versuchen über das Ziezith-Gebot nachgewiesen, das Gewand an sich in seiner doppelten Bedeutung als Kleidung und Bedeckung, zu unserer Menschenbestimmung und deren Erfüllung in Beziebnng steht, je mehr schon in der äußern Erscheinung das Kleid

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