Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 11 (August 1859)
- Article
- Villafranca und Kremsier
- Date
- 1859-08-01
- Page
- 614 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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614 ׳ Mllafrancä »nd Ätemftec, Fürsorge Wtirte die Jndengesetz^ sondern Fürsorge für die Steuersähigkett der Juden!! o) Seine Verheirathung. Mehr als-Alles drückend und verwerflich sind aber die Beschränkungen der Verheirathung der Juden, die das Familienrecht überhaupt nur nach Absterben eines ander» Familianten erthetlen, ■ nur den Erstgeborenen zunächst berechtigen, aus einer Familie in der Regel nur zwei Brüder zur Verheirathung zulasten, alle übrigen aber zu einem unfreiwilligen Cvlibat verdammen, somit die Sittlichkeit des Juden auf naturwidrige, harte Probe stellen, Zerwürfniste, Haß und Streit in den Schooß der Gemeinden mit vollen Händen streuen, Gesetzumgehnngen, Bestechungen, Concubinate und Skandale aller Art provociren, und dem Staate den letzten Schi»!-- mer einer auf Sittlichkeitsprincipien beruhenden Anstalt rauben. ä) Seine Fasten. Und nun dieser, ihrer natürlichsten, ewig unveräußerlichen Rechte beraubten Bolksklasse, welcher der Staat kaum das Recht zu athmen läßt, deren Redlichkeit und Sittlichkeit er bei jedem Schritte unübersteigliche Hindernisse in den Weg wirftdie er kaum den tausendsten Theil des Rechts der übrigen Staatsgenoffen genießen läßt, und dieses Tausendstel noch meist mit den schmählichsten, hvhnendsten Bestimmungen verkümmert, — würde es nicht schon das schreiendste Unrecht sein, wollte der Staat dieser in ihren Staatsrechten so geschmälerten Volksklasse auch nur gleiche Staatspflichten mit dev übrigen Staatsgenoffen auferlegen? Aber dieses schreiende Unrecht genügte noch nicht. Der. Jude mußte nicht nur alle den übrigen Staatsgenossen bbliegenden Lasten in gleichem Maße tragen, er mußte außerdem noch besondere Jndensteuern bezahlen, die in ihrer exorbitanten Hohe, ihrer unbilligen Umlage, ihrer oft ganz rechtswidrigen Basis alles Maß der willkürlichsten Erpressung überstiegen. Da war in Mähren: 1. Die Familtentaxe, 5 fl. C-M. jährlich für jede Fa-