Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 11 (August 1859)
- Article
- Villafranca und Kremsier
- Date
- 1859-08-01
- Page
- 612 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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642 Mllafianca und teuftet, Juden eine stabile Wohnung unter Strafe von 50 fl. für jeddn Mo-- nat vermiethen. Um Ackerbau zu betreiben ist eS nur gestattet, ihnen Grundstücke auf- 20 und mehrere Jahre, und zwar nur von Dominica!- gründen, pachtweise zu überlassen י. mit Ausnahme der Gründe unterthäniger Contribuenten. Außerdem dürfen sie nur Domtnical-Ledereien und Pottasch- Hütten, jüdische Garküchen und Weg- und Brückenmänthe pachten. L. Ackerbau, Gewerbsindustrie, Kunst und Wissenschaft, Handel. Ackerbau darf der Jude treiben, allein er kann keinen. Quadratschuh Acker erwerben, muß auf 20 Jahr und darüber Dominicalgründe pachten, und darf sie nur mit jüdischen, also zur Zeit noch unkundigen Händen bewirthschaften. Handwerke darf der Jude treiben-; allein er darf keine christlichen Gesellen und Lehrlinge halten — (darf der Jude doch keine christlichen Dienstboten, keine christlichen Aminen haben!) — er darf damit nicht über sein Ghetto hinaus, undist somit meist auf jüdische Kundschaft, ursprünglich darauf auch gesetzlich beschrankt. Freie Künste darf der Jude frei ausüben, aber nur in seinem Ghetto, aber die größern Städte, die einzigen Ringmauem des Künstlerlebens, darf der jüdische Künstler nicht bewohnen. Wissenschaften aller Art darf der Jude glänzend erlernen, allein nur der Arzt darf auch außer seinem Geburts-Ghetto wohnen, selbst der größte jüdische Gelehrte könnte keine Professur erhalten, und als Lehrer ist er wiederum nur auf Juden, und auch da nur mit Beschränkung gewiesen. Wer ste h t ni cht, daß durch a ll o die ״ah er" alle jene Gestattungen fast rein illusorisch werden-! So bleibt ihm nichts übrig als die Fabriksindustrtc — dieser Dornim Auge des׳ frischerwachten uninteyigWten KrämerfinneS unserer Zeit, und die unbürgerlichen HandluygsWetge. Med»! KaLrtL«-r»<./diese! einzige vom Staato wirklich fast frei gelassene Thätigkeit eines Juden — sind nur Vermögenden