Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 11 (August 1859)
- Article
- Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
- Date
- 1859-08-01
- Page
- 580 (sequence 3)
- Language
- German
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581) Ueber die talmudtschen DorbeugungSgesetze und Anordnungen, Gegenstände sollen nicht von Metall sondern von Stein sein, weil an Metallen die Feuchtigkeit kleben bleibt, und hierdurch die Ge- Wichte schwerer werden.*) (B. batra •89b תום, ד״ה ולא בשל בעץ. Eh. M . 231,10 ר׳מ׳א׳ und ס,מ,ע z. St.) Ebenso spricht aus den die Beschaffenheit der Maaren betreffenden Borschriften das eifrige Bestreben unserer Weisen, jed er scheinbar auch noch so unbedeutenden Täuschung entgegrnzntreten, jede, wenn auch noch so geringe, Beeinträchttgung eines Andern als Eingriff in die von Gott gesetzte Ordnung erkennen zu lassen. Es ist nicht blos verboten, auch nur ein geringes Quantum schlechter Früchte mit guten zu vermischen, und jene so wie diese abzusetzen, sondern man darf auch nicht neue Früchte mit alten oder alte mit neuen vermischen^ selbst wenn die elfteren in einem höheren Preise als die letzteren stehen sollten, da es manchmal dem Käufer darum zu thun sein kann, alte Früchte zu bekommen, manchmal ihm daran liegen kann, neue Früchte zu erhalten, jede Mischung daher ihm einen Nachtheil zuziehen kann. (B. mezia 60a, CH. M. 228, 10.) Wein, den man zu verkaufen beabsichtigt, darf man nicht mit Wasser vermengen; ist dies dennoch geschehen, so darf man denselben nur dann verkaufen, wenn man jedem einzelnen Abnehmer jene Vermischung kundgibt; einem Händler darf man aber solchen Wein gar nicht verkaufen, da zn befürchten ist, daß derselbe, obgleich er von der Vermischung weiß, die Consumenten doch mit jener Waare hintergehen könnte, woraus hervorgeht, mit welcher Strenge unsere Weisen nicht blos der unmittelbaren Uebervortheilung, sondern auch jeder Veranlassung zu einem Betrüge vorzubeugen suchten. (Das. 12.) Nur an solchen Orten, an denen jeder Käufer das, was er •nimmt, zuerst kostet, sind ähnliche Vermischungen gestattet; wenn aber nicht wirklich alle Consumenten sich vorher von der Güte der Nach manchen EesetzeSlehrern ist diese Vorschrift im Interesse des Käufers, und beruht darauf, daß an Metallen der Rost zehrt, wodurch das Gewicht leichter wird, und nach dieser Auffassung dürfen auch für trockene Maaren leine metallenen Gewichte genommen werden (Matmontdes ,הל, גניבף VIII. 3.)