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Jeschurun · 1859-08-01 · Heft 11 (August 1859) · p. 579

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 11 (August 1859)
Article
Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
Date
1859-08-01
Page
579 (sequence 2)
Language
German
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von Rabbiner Dr. Z. Gugenheimer. 579 ■ seine Maße zweimal in der Woche auswaschen, weil derselbe sehr i häufig verkauft, und daher bei seinen Maßen um so schneller eine 1 Unrichtigkeit entstehen kann. (Baba batra 88a. Choschcn Mischpat - 237, 7). Ein Krämer, der flüssige oder feuchte Dinge nach dem;j Gewichte verkauft, muß die hierzu gehörenden Gewichte einmal in i der Woche, die Wagschale aber, ans die er die flüssigen oder feuchz ten Waaren legt, bei jedesmaligen Gebrauche reinsgen, da diej selben immer etwas Feuchtigkeit zurücklassen, wodurch die eine Wagi schale etwas schwerer wird und ebenfalls eine Unrichtigkeit im Ge- Z Wichte entsteht. (Das. CH. M. 231, 12.) Die verschiedenen Maß-, :j thetle dürfen nicht in einem zu geringen Abstande von einander z stehen, da sonst leicht ein Verstoß stattfinden könnte, der entweder! dem Käufer oder dem Verkäufer Schaden bringen müßte. Für j trockene Waare mache man z. B. ein Saa (Maß, das 144 Eier j enthält*'), ein halbes Saa, ein viertel Saa, ein Kab (Maß, das j 24 Eier enthält), 72, lUt 14, %9 Kab; man mache aber kein i Maß von 2 Kab, da ein solches mit V» Saa leicht verwechselt ) werden könnte. Für Flüssigkeiten mache man z. B. ein Hin (Maß, j das 72 Eier enthält) 1/j, ■%,**) 74, 719, 794 Hin u.s. w. Auch für die Theile des Gewichts mache man eine ganze, eine halbe und; eine viertel Sltta***), aber keine drittel oder fünftel oder drei viertel? Lttra, da auch hierdurch leicht eine dem Käufer oder dem Verkäufer i Schaden bringende Verwechslung entstehen kann. (Baba batra 89b! und 90», CH. M. 231, 4. 9.) Die Gewichte für flüssige und feuchte *) Da die Maßthetle hi« bloS beispielsweise angeführt sind, so kommt es nicht auf die genaue Bestimmung derselben an, und hielte» wir uns, ohne auf die Erubi» 83s angegebenen Verschiedenheiten und auf die in צל׳'ףן zu Pesachtm 109a ausgestellten Aufichten einzugehen, bet der gewöhnlichen Annahme; man vergl. hierüber גירןלי טהרה von R. Mendel Kargan Resp. 1 und -ßlD Dtin zn O. CH. von R. Mosche Soser Resp. 181. **) Der Gebrauch eines drittel und viertel Hin wurde darum gestattet, weil diese beiden Maßthetle auch bei den Opfern gebraucht wurden (MaimonideS <s>N גניבה vii. 7.) #**) Die Litra hat hundert Denare, was ungefähr 17'/, Loth ausmacht.

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