Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 11 (August 1859)
- Article
- Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
- Date
- 1859-08-01
- Page
- 578 (sequence 1)
- Language
- German
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lebet die talinudischen Vorbengnngsgesetzt und Anordnungen. Von I)r. I. Gugenheimer, Rabbiner in Stuhlweißenburg. (Fortsetzung.) *) Von vorzüglicher Bedeutung für die Erkenntniß ׳der strengen Rechtlichkeit und Gewissenhaftigkeit, die unsere Weisen durch ihre Verordnungen zu erzielen und zu erhalten suchten, ist auch die Betrachtung solcher Bestimmungen, die von ihnen in Bezug auf Maß, Gewicht und Beschaffenheit der Maaren getroffen wurden. Die hieher gehörenden Vorschriften zeigen, daß unsere Weisen nicht blos der vorsätzlichen, sondern auch der unabsichtlichen Uebervortheilung vorzubeugen suchten, zu welchem Zwecke ihnen nichts zu klein, nichts zu unbedeutend war, als daß sie nicht ihre Umsicht und Sorgfalt Darauf gerichtet hätten, was aus einigen Beispielen klar hervorgehen wird. Der im Großen Verkaufende, der die Kleinhändler zu Abnehmern hat, muß die Maße, in denen er Flüssiges mißt, einmal in dreißig Tagen auswaschen, da sich von dem Flüssigen leicht etwas ansetzt, und hierdurch das Maß kleiner wirb; der Krämer muß *) Stehe Aprilheft, S. 344.