Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1859)
- Article
- Ijar
- Date
- 1859-05-01
- Page
- 404 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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404 Zjar. j ja auch überall wenigstens vorläufig etntreten muß^ wo die erste noch nicht erreicht und die letzte noch nicht zur Ausführung gebracht. Das Recht des gesetzestreuen Juden sich seine eigenen religioi sen Anstalten zu gründen und zu schaffen, die er zur Befriedigung ן seines Gewissens nöthig hat, wenn ihm das Gemeinwesen, dem er j nominell noch angehört, diese Anstalten versagt, dieses Recht kann von Niemanden, von keiner Seite und von keinem Standpunkt aus bestritten werden. Es ist so klar wie die Mittagssonne und so unerschütterltch wie die Granitfelsen der menschlichen Gesellschastsprincipien. Es steht unter der Aegide des Menschenrechts und der Gewiffensfreiheit und es hat überall auch Brief und Siegel von den positiven staatlichen Gesetzgebungen. Diktirt das Recht der Gewissensfreiheit die Gestattung sich von der Befolgung des religiösen Gesetzes loszusagen, so diktirt es mit dreifacher Potenz die Gestattung dem religiösest Gesetze treu zu bleiben. Das ist eilt.קל וחומו* שאין עליו תשובה. Wir haben nur von der Mögli chkeit zu sprechen. Fragt man eine gesetzestreue Minorität einer Gemeinde: Warum thut ihr nichts für eure Sache, warum sorgt ihr nicht, daß eure שחיטה, eure מקוה, j gesetzentsprechend versorgt, warum thut ihr nichts für den religiösen Unterricht eurer Kinder, eurer Enkel? so lautet die Antwort gewöhnlich: wir können nicht, wir sind zu wenig! Eine Betrachtung i aber macht diese ganze Entschuldigung zu nichte: sie wären nicht i zu wenig, sie würden können, ja sie würden längst gethan haben, j sie würden für sich allein nach besten Kräften alle die Anstalten chreS gesetzestreuen ״religiösen Bedürfnisses" längst hergestellt und j erhalten haben, wenn sie allein wären, wenn sie die einzigen Juden im Orte wären, sie würden längst gethan haben, was seit j Jahrhunderten aller Orten tu der großen jüdische»! Zerstreuung geschah, wo überall Synagoge, Schule, מקוה ,שו״ב, Lehrer und Vorsänger nach besten Kräften erhalten wurden, selbst wo die Zerstreuung bis auf die geringste Zahl, geführt, ja, es liegen die That- J sachen von der individuellsten Vereinzelung vor. Wo heutzutage eine j gesetzestreue Minderheit in einer Gemeinde ist, und wäre es Einer z unter Tausenden, da hat diese Minorität, hinsichtlich der Sorge für j Herstellung und Erhaltung ihrer uothweudigen Kultus- und Lehrs Anstalten, sich als die einzigen Juden im Orte zu -betrachten und als j