Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 7 (April 1859)
- Article
- Deutschland : die preußischen Kammerverhandlungen [Nachricht]
- Date
- 1859-04-01
- Page
- 386 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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386 (Der Redner verliest eine Anzahl Civilerkenntmsse des Ober-Tribunals, | um nachzuweisen, daß die Art. 4. 'und 12. der Verfassung nicht ohne J Weiteres specielle Gesetze aufheben könnten.) Dem stehe zwar ein Erkennt- 1 niß des Criminal-Senats entgegen; aber das Crimlnalrecht berühre die Rechte Dritter nicht. Der Justizminister befände sich demnach mit seiner Erklärung in der Rittergutsbesitzerfrage im Widerspruch mit den Erkennt- ] nissen des Obertribunals. Die Regelung hätte auf legislatorischem Wege J erfolgen müssen; diesen Weg habe die Regierung ja auch in der Ehegejf setzgebnng betreten. Nach der Ansicht der Majorität dieftr Versammlung | würde Art. 4. wahrscheinlich ohne Weiteres legislative Anwendung finden; trotzdem habe der Minister dem Hause die Aufhebung eines Ehe- 1 Hindernisses aus Ungleichheit des Standes vorgeschlagen wohin man gelange, wenn man derartige Sachen nicht gesetzlich regnlire, beweist i das Ehehinderniß im §. 36. A. L. R. II., 1; danach dürfe eine Ehe; zwischen Christen und Personen, die sich den christlichen Ehegesetzen nicht : unterwerfen könnten, nicht stattsinden. Seit 1847 sei die Civilehe in! Preußen gesetzlich. Nun sei es kontrovers, ob Juden und Christen sich verehelichen dürfen. Diese Kontroverse gefährde demnach die Legalität der Judenkinder und verleite die Juden, solche Ehen zu schließen. Gerade diejenigen, welche eine vollständige Emancipation wollten, müßten auf eine! gesetzliche Regelung dringen. — Die Frage der Emancipation wolle er bei Gelegenheit einer Petition nicht erörtern. Nur darauf wolle er hin- 4 weisen, daß der Vorwurf der Ausschließlichkeit gegen die Juden ein uralter sei. Der Redner verliest eine Stelle aus Tacitus Historien, um die! Feindseligkeit der Juden gegen fremde Nationen, zu beweisen. Der Red- % ner will nicht hinter dem Gesetz vom 23. Juli 1847, diesem Produkte | von Wohlwollen und Weisheit, Zurückbleiben. Leider wären die erhabenen J Gedanken Sr. Majestät des Königs nicht ganz zur Ausführung gekom- ׳ men und in das Gesetz vom 23. Juli 1847 die ganz fremdartige Maj Lerie des Art. 12. hineingeschneit. Es sei nun die Frage, ob der preui ßische Staat so weit seinen christlichen Charakter verleugnen wolle, um j jüdische Richter Christen Eide abnehmen, von jüdischen Richtern Vori mundschaften über christliche Kinder verwalten zu lassen. Ob man z. B. j auf der Bank gegenüber einen jüdischen Minister haben wolle? (Oho! j Oho!) Der Redner verweist auf K. 2. Kap. 10. des Buches Esther,! um nachzuweisen, daß der jüdische Minister Mardochai nur sein Volk ן begünstigt habe. (Gelächter.) Alle orthodoxen Juden würden seiner Ansicht sein, denn nicht als Juden würden sie emancipirt, sondern als Menfj schen. Es wäre dies nur eine Emancipation des Fleisches. (Gelächter.) jL| Daß die sociale Emancipation bereits vollzogen, bewiesen nun zwar die Hauptstädte des Landes, die Salons, die Literatur. Doch wolle er nicht j verhehlen, daß das pommersche Landvolk 1848 unter Emancipation der f Juden Austreibung verstanden (Gelächter) und sich gewundert habe, daß 1 ' die Juden noch nicht verjagt seien. Deßhalb, so schließt der Redner, \\