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Jeschurun · 1859-01-01 · Heft 4 (Januar 1859) · p. 213

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 4 (Januar 1859)
Article
Die sog. jüdische Orthodoxie und die Rückwärtsbestrebungen der Jetztzeit
Date
1859-01-01
Page
213 (sequence 6)
Language
German
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>!> und die MckwLrtSbestrkbungm drr Jetztzeit. 213 positäre der Wahrheit, die dem ״unmündigen Laienvolk" die dürftigen Brosamen der Geistesnahrung vorwersen. Im Jndenthum steht der letzte Wasserträger mit gleicher, ja mit noch viel ursprünglicherer Vollmacht in Sachen der Lehre und Wahrheit da, als der mit Anmaßung sie als sein Ressort beanspruchende Priester. Es wendet sich an die sittlich freie Kraft in jeder Mannesbrnst, verlangt von ihr die Verwirklichung aller hohen menschlichen Tugenden des Rechtes, der Sittlichkeit und der Wahrheit, und schafft so eine ganze ״Nation von ״״Geistlichen"" die der gefirmelten Häupter eigent- Itch gar nicht bedarf. Die Rabbtnen sind dehhalb im Judenthum weiter nichts als von den Laien aus ihrer Mitte bestellte Beamte, die sie in den — den Geistlichen wie den Laien obltegenden Gesetzen zu unterweisen haben, deren genaueste Feststellung sich in den Händen eines jeden Laten befindet, so daß von jedem Manne der Gemeinde die schärfste Kontrolle über seine Geistlichen geführt werden kann. Denselben wohnt somit auch durchaus nicht irgend eine legislatorische oder anordncnde oder bestimmende Gewalt inne; sie können ihrer Gemeinde keine Gebetbücher oder Liturgien ausoktrohiren, können keinen ״Kirchenzwang" ausüben, haben sich durchaus in keine Angelegenheit derselben zu mischen, so daß sie nach Allem so nichtsehr als die Vorgesetzten derselben, sondern diese vielmehr als in allen Stücken über ihnen stehend mit größerem Rechte angesehen werden können. Deßhalb sind auch die höchsten ״kirchlichen" Handlungen, z. B. die Beschuetdung, die Trauung re. durchaus nicht an das geistliche Attribut geknüpft, sondern können von jedem Gliede der Gesammtheit vollgültig ausgesührt werden. — Welch' ein mächtiger Riegel ist in diesen Bestimmungen den hterarchtsch - autokratischen Anmaßungen vorgeschoben! Wie ist hier all den unseligen Kämpfen der ״Kirche gegen den Staat" vorgebeugt, die nun bereits seit Jahrhunderten der Keim so vielen Verderbens für die Völker Europa's gewesen und die dieselben noch neuerdings mit einem Schoßkindletn beglückt — den Concor baten, die wie eine schwere Frucht der unglücklichen Amme manch' edlen Saft noch, manch'edle, so leicht nicht zu ersetzende Kraft entziehen werden. Und dieses alte sog. orthodoxe Judenthum, das mit so eifersüchtiger Wachsamkeit die Rechte jedes Einzelnen und der Gemeinde gegen die Uebergriffe jedweden hierarchisch-autokratischen Beginnens

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