Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1858)
- Article
- Nach Jerusalem! [Rezension]
- Date
- 1858-12-01
- Page
- 156 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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156 Nach Jerusalem!" ״Die Sendbotenschaft wird in der heiligen Stadt an den Meistbietenden gegeben; gewöhnlich um einem sonst achtbaren Chacham oder Rabbiner zu Vermögen zu verhelfen. Er muß jedoch eine bestimmte Summe dafür an die Gemeinde zahlen, der Meistbietende erhält daS Recht. Er ist nicht verpflichtet, seine Reise sogleich anziltreten, er kann dies nach Monaten, nach Jahren thun, wenn er nur die Zinsen des Ersteigerungspreises, ׳der nicht unbedeutend zu sein pflegt, an die Gemeinde zahlt. Es giebt Einige, die seit 5 und 8 Jahren die Zinsen zahlen. Zurückgekehrt erhält der Sendbote den dritten Theil des Ertrages seiner Reise, aber nicht sein Einlagekapital; cs ist also menschlich verzeihlich, daß er dieses selbst abzieht und nur den Rest der Gemeinde überbringt, die ihm sein Drittheil auszahlt." Wahrlich, hämisch genug ist dieses niedergeschrieben, ganz geeignet, auf den erste» Blick hin den ül elften Eindruck hervorzurufen; ob aber vor dem Forum der Wahrheit dieses alles bestehen kann, ob hier keinerlei Böswilligkeit die Feder mit geführt, das möchten wir bezweifeln. Versuchen wir es diese Schilderung in ein anderes Gewand zu kleiden. Gesetzt die Sache verhielte sich derart, daß der Sendbote als Cautton für die zu sammelnden Gelder eine bestimmte Summe hinterlegen müßte und die Gemeinde begreiflicher Weise denjentgen vorziehe, der die größte Sicherheit zu stellen im Stande sei. Der Sendbote erhielte dann für seine doch wirklich nicht angenehme Bemühung, die ihn auf Monate, vielleicht auf Jahre von seiner Familie fern hält, noch nicht einmal den dritten Theil seiner Sammlung als Entschädigung, sondern an diesem würde noch die als Caution depontrte Summe abgesetzt; — würde das nicht doch etwas anders klingen, als Herrn Frankls hämische Darstellung? Wenn aber dieselbe zum Schluß-meint, daß es ״menschlich verzeihlich sei, daß "der Sendbote die hinterlegte Summe selbst abzieht und nur den Rest der Gemeinde überbringt": so sind wir in der Lage, fragen zu müssen, was Herrn Frankl zu dieser ziemlich offenen Anklage berechtigt, woher ihm hierzu die Kenntuiß ward, nnd bevor wir daraus eine genügende Antwort, die er wohl schwerlich geben kann, erhalten haben, erkennen wir darin nichts Anderes, als eine böswillige Verläumdung, die nicht offen genug an den Pranger gestellt werden kann. sEs muß übrigens, im Interesse der Menschlichkeit-und der