Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1858)
- Article
- Die Sklaven der alten Israeliten
- Date
- 1858-12-01
- Page
- 148 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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148 Die Sklaven der alten Israeliten wurde von den Dienenden nicht hoch angeschlagen תום" ר'ה בין כך 37 גיטין, und beruhte der Vortheil des Herrn bei einer solchen Uebernahme des persönlichen Verbandes, außer der Erblichkeit, fast nur darin, daß sie zu seinem Grundvermögen gehörten 56 הוקשו עברים לקרקעות בבא מציעה u. a. O. und deßhalb auch bet Anleihen als hypothekarische Sicherheit gestellt werden konnten בבא קמא יא Hierin findet sich nun schon eine Aehnlichkeit mit dem Feudalsysteme, wo die Leibeignen als Zubehör des Bodens betrachtet wurden. Während aber die mittelalterlichen Lehnträger ihre Leibeignen, um das Lehen nicht zu beeinträchtigen, niemals entlassen durften (nach Raynal), konnte bei den Israeliten: 2) Die Entlassung — zu welcher aber, der persönlichen Verbindultg wegen, ein Freibrief שטרשיהרור, fast unter denselben Formalitäten bei Ehescheidungen, nöthig war — wie bereits gesagt, wohl stattfinden. Vor Allem aber mußte sie gewährt werden, wenn der Herr sich eine schwere Körperverletzung hatte zu Schulden kommen lassen. In der h. Schrift ist hierbei nur Auge und Zahn «genannt, die Tradition dehnt es aber auf jede Gliedsverstümmelung כ״ד ראשי אכרים aus. Man würde indeß sehr irren, wollte man annehmen, es sei dem Herrn außerdem jede körperliche Mißhandlung erlaubt gewesen. Es ist vielmehr, Schulchan Aruch סי ר"םו nur von der Rechtsfrage die Rede, bei welcher Verletzung die zwangsweise Entlassung anzuwenden sei. Als sündhaft aber ward sogar ״die Verletzung durch kränkende Worte" erachtet, חייב עליו בריבית ואונאה בבא קמא פ״ח חום ר״ה דכחיב und 58 סתם אונאה, אונאת דברים ב"מ indem ihnen andern Orts םנהדדין פה, ihrer Reltgionsange- Hörigkeit wegen, das Prädikat Bruder אחיך הוא במצות, beigelegt wird. Und welch' herrliche Ge- und Verbote, als :לאתשנאאת אחיך וחי אחיך עמך kamen ihnen nicht mit diesem Liebesworte zu Gute! So finden wir auch, daß, wenn der Herr sie nicht gebührend ernährte, sie aus der Ortsarmenkasse, קופה של צרקח reichlich erhalten werden mußten,!׳"ר ם׳ רם. Derselbe Grundsatz war auch maßgebend bei allen Bestimmungen über: 3) ihre Behandlungsweise in der Dienstzeit. Denn, wenn wir auch Beschränkungen treffen, die wir hier zuvörderst namhaft machen wollen, so waren diese doch stets nur einer wohlgegründeten Beforgniß entsprungen. So, das!אסור ללמוד לעבדו תורה ׳"ר ר״ם: Aus-