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Jeschurun · 1858-10-01 · Heft 1 (Oktober 1858) · p. 29

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 1 (Oktober 1858)
Article
Grundlinien einer jüdischen Symbolik
Date
1858-10-01
Page
29 (sequence 17)
Language
German
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;; ביום השמיני.'9'2 ן M muH, welche sonst' die vörgängi'gen sieben Tage nothlvendig E macht. Wir haben dieselbe Gleichung hinsichtlich der נס־יח bei gewöhni licher Geburt. Alle drei Betrachtungen führen zu der Annahme, büß!'< der Naturzwang, welchem bei der natürlichen Geburt Mütter und jj Kind unterliegen, und der sodann für die Mutter die ז׳'ימי טוכ^את לירה | zur Holge hat, auch für das Kind die sieben vor der Beschnei- ■ ] düng erst zurückzulegenden Tage fordert. Es stunden somit die sieben;'Tage nur in der Bedeutung einer bölltg;'abMMeMndür^PÄöd'e ) wie׳ bei מת ,יולדת ,גדה Mw; nur mit dem Unterschiede, daß, Mährend j bei טמא gewordene erst mit dein achten' Tage wieder in den alten; Zustand der Reinheit und Freiheit zurückkehrt, das KiUd erst mit :i dem achten Tage aus dem Zustand der׳ Naturgebundenheit, als deren völlig unfreies Produkt es ins Lebett trat, in den höherN freien 's Menschenzustand übergeht, der ihn dann befähigt die noch höhere? Weihe des Juden zu tragen. Wo aber die Geburt eine völlig künstg liche, von Menschen bewirkte, wie bei יוצא דופן war, da bedarf e's!; bei dem Kinde eben so wenig, wie bei der Mutter des Ablaufs ' eines abschließenden Cyclus, da in der Geburt nicht die zwingende ■ Mackt der Natur, sondern die freie Kunstthätigkeit des Menschen ß gewaltet. In noch höherem Grade wird aber selbst bei natürlicher s Geburt' die Nothwendigkeit eines solchen abschließenden Cyclus' hes seitig't, wenn׳ das KtNd nicht schon vor der Gebürt durch die Mütter E dem' jüdischen Kreise angehörte, sondern erst nach' der Geburt der jüdig schen Familie ungehörig wurde und nün durch die Beschneis düng die völlige Aufnahme ins Judenthüm erhalten soll. Dann bil- 8 det dieser sociale faktische Uebergang eine solche Kluft, daß' es der ,;symbolischen Bezeichnung derselben nicht weiter bedarf. Wir haben uns bisher zur Ermittelung der symbolischen Bes deutung der Zahlen Sieben und Acht für die Bestimmungen' des'götk- '■:% liehen Gesetzes lediglich im Gebiete unserer heiligen Urkunden' Umgeschaht. Wir können aber diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne 8;; auf eine Erscheinung in einem andern Gebiete wenigstens hiüzUdeü- A teü, dit׳ vielleicht in sehr naher Verwandtschaft mit unscrm Gegens stände stehen dürfte. Es ist dies eine Erscheinung, dteDerselbe ein^-; gesetzt und geordnet, der auch feine Welk in 'sieben Schöpfungstagen j.'! zur Vollendung gebracht, der den Sabbath' geboten ״und׳ die Milcch

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