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Jeschurun · 1858-10-01 · Heft 1 (Oktober 1858) · p. 26

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1858-1859)
Issue
Heft 1 (Oktober 1858)
Article
Grundlinien einer jüdischen Symbolik
Date
1858-10-01
Page
26 (sequence 14)
Language
German
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26 Grundlinien einer jüdischen Symbolik. IV. Milah. 8. ja eben um diese zu einer Wahrheit zu machen vollzogen wird: das, glaubten wir, werde durch die Bestimmung gewahrt, daß die Beschneidung am Tage und nicht Nachts vollzogen werden darf.; Allein die Aufgabe, an deren Lösung uns das Symbol der! Beschneidnng erinnern soll, ist ja nicht mit dem Namen ״Mensch" erschöpft; die sittliche Vollendung, die von den Gliedern der Familie Abrahams gefordert wird, ist ja eine höhere als die von der übrigen Menschheit erwartete; die in dem Bnndesvertrage der Beschneidung den Gliedern der Familie Abrahams zugcsagte besondere geschichtliche Führung ist ja bedingt durch die Hingebung dieser Familie an die Erfüllung jener höheren, umfassenderen Verpflichtung , durch welche Gott eben von ihnen die Lösung ihres besonderen geschichtlichen Berufes erwartet; kurz, nicht als Mensch und für die allgemeine Menschensittltchkeit, sondern als Jude und für die jüdische Sittlichkeit wird dem jungen Sprößling der Familie Abrahams das Siegel des göttlichen Bundes an seinem Fletsche aufgedrückt. Dieser fordert gebieterisch, daß die Beschnetdung nicht innerhalb der sieben und nicht am siebenten, sondern am achten Tage geschehe. Innerhalb der sieben und selbst am siebenten Tage bewegte sich die Beschneidüng in dem geschöpflichen, höchstens indem rein menschlichen Gebiete. Erst mit dem achten Tage wird sie auf die Stufe des jüdischen Berufes gehoben, denn eben aus Israel und dessen besondere Erwählung und Bestimmung, haben wir gesehen, weist die Achtzahl hin. Wie aber? Wenn nun diese Beziehung der Beschneidung aus die besondere jüdische Bestimmung mit Verneinung der blos allgemein menschlichen bereits auf andere, und zwar durchaus prägnantere, thatsächltche Weise bei einer Beschneidung gegeben ist; wenn 4. B. die Beschneidung nicht an einem schon ohnehin durch seine ׳ Geburt, vermöge des Muttcrschooßcs der es getragen, mit und ohne Beschneidung dem Judenthume angehörenden, sondern an einem solchen Kinde zu vollziehen ist, das eben erst vermittelst dieses Beschneidung in den Bund des Judenthums ausgenommen werden soll, das gerade nur deshalb zur Beschneidnng kommt, weil es aufhört im Allgemeinen Mensch zu sein und mit der Beschneidung Jude wird: wird eS auch da noch nothwendig sein diese Beziehung der Beschneidung aitf Israels besondere Erwählung und Bestimmung I « J« I m M di gl di vi I I bi S ei W i >l - b! 1 b I ( ־ -i

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