Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1858)
- Article
- Grundlinien einer jüdischen Symbolik
- Date
- 1858-10-01
- Page
- 17 (sequence 5)
- Language
- German
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17 ביום השמיני die Handlung^ die mänvorntuimss in vollem Maße verst'aiiöeri wissen wolle.«) Ebenso begegnen wir einem Kreise von sieben Tagen als der für einen Zweck voll genügenden Zeit: Noah wartet zweimal nacheinander sieben Tage (I. B. M. 8.), — Joseph veranstaltet um seinen Vater sieben Tage der Trauer (das. 50.), — sieben Tage läßt Gott nach der Plage verstreichen, bevor die Aussorderung, und Drohung an Pharao aufs Neue ergeht (II. B. M. 7.), — sieben Tage hat sich die Tochter vor dem Vater zu schämen, sieben Tage bleibt Mirjam ausgeschlossen (IV. B. M. 12.), — sieben Hochzetttage feiert Simson (Richter 14), — sieben Tage sitzt Ezechiel verstört tu Mitte der Verbannung (Ez. 3), u. s. w. Nach allem diesem glauben wir nicht irre zu gehen, wenn wir als allgemeinste Bedeutung der Zahl Sieben den Begriff des Vollen, Ganzen, der abschließenden Vollendung begreifen, und hätten wir nun zunächst die Frage zu beantworten,, ob innerhalb des jüdischen Gesichtskreises der Ursprung dieser Bedeutung zu sinden sei, d. h. ol> in dem natürlichen Gesichtskreise ches jüdischen Volkes Veranlassung gegeben war, den Begriff der Vollendung mit der Zahl Sieben zu verhinden? Als Objekt der höchsten, denkbaren Vollendung steht dem Menschen das allumfassende Weltall, und eben dieses Objekt der höchsten Vollendung steht dem Juden als die von dem Einen Einzigen in sieben Werktagen vollendete Schöpfung da. In sieben Stufen vollendete Gott sein Werk, mit jedem Tage führte , er es der Vollendüng näher, aber erst mit dem siebenten Tage gab er-ihm die Pollendung, erst mit dem siebenten Tage machte er sein Werk zu einem abgeschlossenen Ganzen, ja, der siebente Tag selbst war die Vollendung. Liegt cs da nicht nahe, daß hiervon auch ssür die Menschenthätigkeit im Allgemeinen, für die von ihm zu vollziehenden Handlungen Sieden das Zeichen der Vollendung, des Abschlusses geworden, und daß insbesondere eine Periode von sieben Tagen auch für ihn eine ■'*y שבעתים (Pröb. 6, 31.) kann' demnach' heißen/' er muß das Völle Doppelte, das volle ^2, oder vLelmchr^däö Doppelte voll bezahlen. 2