Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1858-1859)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1858)
- Article
- Grundlinien einer jüdischen Symbolik
- Date
- 1858-10-01
- Page
- 14 (sequence 2)
- Language
- German
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14 Grundlinien einer jüdischen Symbolik. IV. Milah. 8. שגימול לא׳ ויש לח׳ (Sabbath 135 b.) (Zerusch. Sabb. 19, 5.), es eben so in gewissen Fallen gesetzliche Bestimmung ist ein Kind am Tage der Gcburtzubeschnetden, eine Bestimmung, die nicht tm mindesten von der körperlichen Beschaffenheit des Kindes, vielmehr von Verhältnissen bedingt ist, die mit dem socialen und religiösen Charakter der Mutter, dem natürlichen oder künstliche!: Vorgang der Geburt und deren religiösen Folgen für die Mutter zusammenhängt, schon dieses Faktum weist aus den symbolischen Charakter dieser Bestimmung hin; und wenn ferner, wie ש׳׳ך zum 1 261 י״ד und noch schlagender 52 שאגת ארי׳ nachweist, eine vor dem8ten Tag vollzogene Beschneidüng (außer in den oben angedenteten Fällen, in welchen tm Gegentheil die Pflicht der Beschneidnng sofort obliegt) eine völlig nichtige Handlung ist, so kann an dem symbolischen Charakter der Besttmmung: כן שמנח ימים ימול לכם כל זכר kein Zweifel sein. Wagen wir nun die symbolische Bedeutung dieser Bestimmung zu ermitteln, so müssen wir zuvor den Gegenstand unserer Unterst:- chung in's Auge fassen. Wir haben die Bestimmung vor uns: die Beschneidung soll am 8ten Tage geschehen. Hier ist ein zweifaches möglich: es kann diese Vorschrift entweder nur die Bestimmung im Auge haben, daß die Beschneidnng nicht vor dem 8ten Tage geschehen soll, der 8te Tag jedoch stünde in keiner näheren Beziehung zu dieser Handlung, als daß er der erste Tag ist an welchem die Beschneidüng vorgenommen und daher nicht verschoben werden darf. Wir hätten dann die Vorschrift nur also zu fassen: Es müssen erst sieben Tage von der Geburt an zurückgelegt sein, bevor die Beschneidung'vorgenommen werden darf, und wir hätten die Frage zu stellen: was bedeuten diese vor der Beschneidung zurückzulegenden sieben Tage. Oder es kann der Nachdruck dieser Vorschrift auf dem Sten Tage lte- , gen, die sieben Tage sind nur deßhalb zurückzulegen, weil die Beschnctdung am 8ten Tage vollzogen werden soll, und wir hätten uns dann nach der Bedeutung des achten Tages umzusehen. Schwer dürfte es sein zu entscheiden, welche dieser beiden Annahmen die richtige sei. Die gesetzliche Bestimmung, daß, obgleich der Akt wenn verspätet auch noch nachdem 8ten Tage vorgenommen werden darf, er dennoch selbst mit Verletzung des Sabbathverbotes am 8ten Tage vorgenommen werden muß, würde dafür sprechen, das Motiv dieser Bestimmung in der positiven Bedeutung des 8ten Tages zu suchen, ' wenn nicht z. B. הקטר חלבים ואיברים רווווז שכח wäre, obgleich זמנן